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- AZ 31-32/2015
- Dürfen Ärzte streiken
Gesundheitspolitik
Dürfen Ärzte streiken?
Rechtsstreit bringt keine Einigung – jetzt soll das Bundessozialgericht entscheiden
Der Vorsitzende des Ärztezusammenschlusses Medi-Verbund, Dr. med. Werner Baumgärtner, hatte vor dem Sozialgericht Stuttgart gegen einen Disziplinarverweis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg geklagt. Der Verweis gegen ihn und fünf Kollegen war verhängt worden, weil sie vor drei Jahren aus Protest gegen die Honorarpolitik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihre Praxen zwei Tage geschlossen hatten. Dies zeigten sie der KV als „Warnstreik“ an. Laut Medi-Verbund hatte die KV dieses Vorgehen für juristisch nicht zulässig erklärt und gegen Baumgärtner deswegen einen Disziplinarverweis ausgesprochen.
Die Frage, ob Kassenärzte überhaupt berechtigt sind zu streiken, klärte das Stuttgarter Sozialgericht laut Medi-Verbund heute nicht, es habe die Klage abgewiesen. Baumgärtner sieht sich trotzdem als Gewinner, „weil die Richterin in ihren Ausführungen zum Urteil klar festgestellt hat, dass die Frage, ob Vertragsärzte streiken dürfen oder nicht, grundsätzlich geklärt werden muss“. Auch deshalb habe das Gericht die Sprungrevision direkt zum Bundessozialgericht zugelassen. Baumgärtner ließ keinen Zweifel daran, dass er in Revision gehen werde.
Der Medi-Verbund, der sich selbst als Parallelorganisation zur Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg sieht, fordert schon länger ein Streikrecht für niedergelassene Ärzte. „Krankenhausärzte dürfen streiken, angestellte Ärzte in unseren Praxen nicht. Niedergelassene Ärzte in Frankreich dürfen streiken, in Deutschland ist es verboten“, schreibt Medi-Chef Baumgärtner beispielsweise im aktuellen Mitglieder-Rundschreiben. |
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