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- AZ 31-32/2015
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Gesundheitspolitik
DAT kann über alles reden
ABDA: Diskussion über Geschäftsbericht möglich
In seinem Schreiben bestätigte Tisch, dass im Rahmen der Diskussion des Geschäftsberichts des ABDA-Hauptgeschäftsführers eine Diskussion des Lageberichts des ABDA-Präsidenten „als solchem“ ausgeschlossen sei, „da dieser nicht Teil der Hauptversammlung ist“. Es stehe aber jedem Delegierten die Möglichkeit offen, zu jedem Sachthema, unabhängig davon, ob es im Geschäftsbericht erwähnt oder ausgelassen wurde, Fragen zu stellen oder Diskussionsbeiträge zu leisten. Einen Grund dafür, warum der Lagebericht des ABDA-Präsidenten außerhalb der Hauptversammlung vorgetragen wird, konnte die ABDA nicht nennen. Das sei auch unerheblich, weil eine Diskussion gewährleistet sei, so eine ABDA-Sprecherin.
Auch der Forderung Müllers, die Kontaktdaten aller DAT-Delegierten zu veröffentlichen, wird die ABDA nicht nachkommen. Das im Einzelfall Delegierten im Rahmen der Hauptversammlung des DAT zugesprochene Antragsrecht fuße „nicht auf basisdemokratischem Gedankengut“, sondern senke lediglich die Anforderung an Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Delegation“. Es diene dazu, einen in der eigenen Mitgliedsorganisation nicht mehrheitsfähigen Antrag dem DAT vorzutragen. „Eine delegationsübergreifende Organisation von Antragstellern sehen Satzung bzw. Geschäftsordnung nicht vor, da sie von einer repräsentativ-demokratischen Struktur der ABDA geprägt sind“, so Tisch weiter. Dazu kämen Datenschutzgründe. |
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