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Gesundheitspolitik
Friedenspflicht zieht Kreise
AMVV-Änderung: Weitere Kassen verzichten auf Retax
Die jüngsten Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erhitzen nach wie vor die Gemüter. Seit 1. Juli müssen Rezepte auch den Vornamen sowie die Telefonnummer der verschreibenden Person enthalten. Da zahlreichen Rezepten diese Angaben fehlen, weil Ärzte die Formvorgaben bislang nicht flächendeckend umsetzen, fürchten viele Apotheker Retaxationen der Krankenkassen. Keine Einigkeit herrscht darüber, wie mit dem Fehlen der Telefonnummer oder des Vornamens umzugehen ist.
AOK Rheinland/Hamburg und KBS folgen Ersatzkassen
Der Ersatzkassenverband vdek erklärte gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) schon vor zwei Wochen, dass „ein Fehlen dieser Angaben kein Beanstandungsrisiko mit sich bringen soll“ – jedenfalls bis zum 30. September. Bis dahin soll es eine endgültige Lösung geben. Diesem Vorgehen schließt sich auch die AOK Rheinland/Hamburg an, ebenfalls bis Ende September. Man habe auch in der Vergangenheit bei reinen Formfehlern keine Retaxierungen vorgenommen, betont eine Sprecherin. Die KBS bestätigte ebenfalls, in diesen drei Monaten keine Retaxierungen vorzunehmen. Damit wolle man es den Apotheken leichter machen, erklärte eine Sprecherin, damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Gespräche sollen endgültige Lösung bringen
Beim AOK-Bundesverband heißt es, die übrigen AOKen blieben bei ihrem üblichen Verfahren. Allerdings werde dabei stets „mit Augenmaß“ vorgegangen, betonte eine Sprecherin. Man sei durchaus an einer Lösung der Situation interessiert. Und auch der Gesetzgeber habe letztlich Interesse an einer Klärung. Am 30. Juli wollen sich Apotheker und Krankenkassen das nächste Mal an einen Tisch setzen, dann soll auch die aktuelle Problematik nach Überarbeitung der AMVV Thema sein. |
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