Gesundheitspolitik

Keine Diagnosen für die Apotheker auf der eGK

DAV verzichtet auf Diagnosedaten im AMTS-Datensatz

BERLIN (lk) | Während die ADBA und ihre Mitgliedsorganisationen noch Kritik an der ihnen von der Bundesregierung zugewiesenen Nebenrolle beim schriftlichen Medikationsplan üben, hat der DAV in den Verhandlungen zur inhaltlichen Ausformung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus Rücksichtnahme auf die Position der Ärzte darauf verzichtet, für die Medikationsanalyse wichtige ­Diagnosedaten im sogenannten AMTS-Datensatz zu speichern. Im sogenannten eGK-Lastenheft werden zum Thema Arzneimittelsicherheit (AMTS) nur Patienten- und Arzneimitteldaten aufgenommen. Das sieht der zwischen dem DAV als Verhandlungsführer und den Ärzteorganisationen ausgehandelte Kompromiss vor.

Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) sperrten sich in den Verhandlungen gegen die Preisgabe der Diagnosedaten. Diese sind jedoch nicht nur nach Auffassung der Apotheker Grundlage für eine Medikationsanalyse wie sie die ABDA im Perspektivpapier auf ihre Fahnen geschrieben hat. Selbst nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SpiBu) ist mit dem vom DAV zu verantwortenden Kompromiss mit der eGK AMTS „ohne diese (Diagnosedaten; Anm. der Red.) nur unzureichend durchführbar!“ Das geht aus einer der AZ vorliegenden Kommentierung des GKV-SpiBu zum Verhandlungsergebnis hervor.

Nach AZ-Informationen wäre es dem DAV als Verhandlungsführer durchaus möglich gewesen, mit Unterstützung des GKV-SpiBu eine Korrektur des Kompromisses durchzusetzen. Offenbar war der DAV aber nicht bereit, sich mit dem Kassenverband gegen die Ärzteschaft zu verbünden. Innerhalb der ABDA gilt es als Tabu, den Interessen eines anderen Heilberufes in die Parade zu fahren.

Als Kompromiss soll jetzt die Angabe der Diagnosedaten auf freiwilliger Basis möglich gemacht werden. Gegenüber der AZ bestätigte der GKV-Spitzenverband diesen Sachverhalt: „Ja, nach derzeitigen Stand wird der AMTS-Datensatz keine Diagnosen enthalten (es wird allerdings wohl die Möglichkeit eines Freitextfeldes hierfür geben, die bei Bedarf genutzt werden kann). Hintergrund ist ein Konsenspapier der Leistungserbringer (BÄK, KBV und ABDA), in dem definitiv festgelegt wird, dass es keine Diagnosen auf dem AMTS-Datensatz geben soll. Am besten wenden Sie sich für weitere Informationen hierzu direkt an diese Leistungserbringerorganisationen. Wir selbst halten es für wichtig, Diagnosen im AMTS-Datensatz aufzunehmen und sind darüber weiter in der Diskussion mit den Leistungserbringern.“

KBV und BÄK wollten auf Anfrage keine inhaltliche Position beziehen: „Das Projekt AMTS verantwortet der DAV in der gematik. Daher bitte ich Sie, Ihre Anfrage entweder an den DAV oder die gematik selbst zu richten“, so die KBV. Und die BÄK reagierte wie folgt: „Nach Rücksprache mit unserem Fachdezernat bitten wir darum, bezüglich Ihrer Fragen Kontakt mit dem Deutschen Apothekerverband aufzunehmen.“ Vom DAV war bis zum Redaktionsschluss dieser AZ keine Stellungnahme zu erhalten.

In ihrer Kommentierung zur Fertigstellung des Punktes AMTS im Lastenheft Anfang Dezember 2014 hatte die ABDA diese Vereinbarung hingegen als „Meilenstein auf dem Weg zum konkreten Patientennutzen“ gefeiert. „Durch das AMTS-Datenmanagement erhalten Ärzte und Apotheker mehr und genauere Hinweise für die Auswahl und Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels“, so DAV-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Peter Hubmann damals. „Wichtige Informationen zur Prüfung von Wechselwirkungen von Arzneimitteln sowie patientenindividuelle Parameter wie z. B. Allergien können in Zukunft allen Apothekern zur Verfügung stehen und die jeweilige Anwendung des Arzneimittels unterstützen.“

Im Konsenspapier zum AMTS-Datensatz, das der AZ vorliegt, heißt es: „Die Leitung des eGK-Projekts zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) obliegt dem Deutschen Apothekerverband (DAV) unter dem Dach der gematik GmbH.“ Der AMTS-Datensatz der eGK stelle ein Werkzeug zur Unterstützung von AMTS-Prüfungen dar, könne aber nicht die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren ersetzen. Der AMTS-Datensatz sei nicht alleinige Grundlage einer AMTS-Prüfung, sondern werde kontextabhängig mit weiteren relevanten Informationen zum Patienten aus anderen Quellen verknüpft. Der Datensatz ergänze somit andere Informationsquellen wie Patientenakte, Medikations­datei, Patientengespräch oder Arztbrief und ersetze diese nicht. Auch eine vollständige Medikationsanamnese ersetze er nicht, er erleichtere jedoch durch seine einfache technische Verfügbarkeit und Aktualisierbarkeit den Zugang zu Informationen.

Die Beteiligten seien sich einig, dass in Fällen, bei denen eine potenziell problematische Konstellation bei der Arzneimitteltherapie eine Klärung erforderlich mache, diese zwischen Arzt und Apotheker erfolge. |

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