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- AZ 11/2015
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Gesundheitspolitik
Grüne Cannabiskontrolle
Gesetzentwurf will Konsum entkriminalisieren
Die Grünen wollen erwachsenen Privatpersonen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 g Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlauben. Unter 18 Jahren sollen Erwerb und Besitz jedoch vollständig untersagt sein. Cannabis und Cannabis-haltige Produkte dürfen nach ihrer Vorstellung nur in zugelassenen Fachgeschäften verkauft werden. Wer Cannabis anbaut, verkauft oder damit handelt, „wird streng kontrolliert“, heißt es in dem Entwurf. Ebenso bedürfen Im- und Export einer behördlichen Genehmigung, Verkauf im Versandhandel oder an Automaten werde untersagt. Es gelte ein Werbeverbot. Cannabis aus gentechnisch verändertem Hanf oder mit Verunreinigungen wie Pflanzenschutzmitteln dürfe nicht in Verkehr gebracht werden.
Der drogenpolitische Sprecher der Grünen, Harald Terpe, sagte, man wolle auf Cannabis je nach Produkt eine Verbrauchssteuer von vier bis sechs Euro je Gramm erheben. Man erwarte davon Steuereinnahmen von einer bis zwei Milliarden Euro jährlich. Zudem rechnen die Grünen durch die Legalisierung mit einer erheblichen Entlastung von Polizei und Strafermittlungsbehörden.
Der CDU-Politiker Jens Spahn kritisierte den Grünen-Vorstoß: „Wer 30 Gramm als Eigenbedarf deklariert, sendet das völlig falsche Signal. Wer so viel als kurzfristigen Eigenbedarf braucht, ist suchtabhängig und behandlungsbedürftig“. Sein Vorschlag: eine bundesweit einheitliche Grenze von sechs oder sieben Gramm für den straffreien Eigenbedarf. Dies reiche zur Entlastung von Polizei und Staatsanwaltschaft bereits aus. |
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