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Gesundheitspolitik
382 Cannabis-Patienten
Zahl der BfArM-Ausnahmeerlaubnisse steigt beständig
Wer in Deutschland Cannabisblüten oder -extrakt zu medizinischen Zwecken erwerben will, bedarf einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz von der Bundesopiumstelle am BfArM. 698 solcher Anträge gingen seit Mai 2005 bei der Bonner Behörde ein. 424 Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Dabei stieg die Zahl der erteilten Erlaubnisse von Jahr zu Jahr. 2007 wurden die ersten vier Genehmigungen erteilt, dann ging es langsam bergauf: 2012 waren es bereits 55 Erlaubnisse, 2014 dann 145. Im laufenden Jahr wurden bereits 32 Antragsteller positiv beschieden. Einige Patienten haben ihre Genehmigung mittlerweile allerdings zurückgegeben oder sind verstorben, so das BfArM.
Regionale Verteilung
Die höchste absolute Zahl der Erlaubnisinhaber gibt es mit 93 in Nordrhein-Westfalen. Betrachtet man die Zahl der Erlaubnisinhaber allerdings pro einer Million Einwohner des jeweiligen Bundeslandes, so liegt das Saarland vorne: Hier haben 7,07 von einer Million Einwohnern eine Erlaubnis zum Cannabiserwerb. Es folgt Bayern mit 6,66 pro einer Million Einwohner, an dritter Stelle liegt Baden-Württemberg mit 5,83 Erlaubnisinhabern pro einer Million Einwohner. Schlusslicht sind Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo es jeweils eine Person mit Ausnahmegenehmigung gibt – das ist nicht einmal ein Erlaubnisinhaber pro einer Million Einwohner. |
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