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Umstrittene Arzneimittelpläne

Anhörung im Gesundheitsausschuss: Bestandsmarkt und Erstattungsbeträge im Fokus

BERLIN (ks) | Die Arzneimittelpreise sollen im Zaum gehalten und die Nutzenbewertung von patentgeschützten Arzneimitteln des Bestandsmarkts beendet werden. Darum geht es im Wesentlichen im Entwurf der Regierungsfraktionen für das 14. SGB V-Änderungsgesetz. So soll der gesetzliche Herstellerabschlag auf sieben Prozent erhöht und das Preismoratorium bis Ende 2017 verlängert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe zu übertragen, die Substitutionsausschlussliste zu erstellen. Am 12. Februar befragten die Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses bei einer öffentlichen Anhörung die geladenen Sachverständigen zu den Plänen. Wie gewohnt, schätzten diese die Vorhaben höchst unterschiedlich ein.
Foto: DAZ/Sket
Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss wurde auch die Substitutionsausschlussliste thematisiert. Entgegen dem Wunsch der Apotheker soll sie vom G-BA erstellt werden.

Die Anhörung rankte sich vor allem um den Plan der Großen Koalition, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes zu beenden – also von solchen Präparaten, die vor dem 1. Januar 2011 auf den Markt kamen und somit nicht der frühen Nutzenbewertung unterfallen, aber noch Patentschutz genießen. Vertreter der Krankenkassen, der Ärzteschaft und Selbsthilfegruppen lehnten dieses Vorhaben ab und betonten, dass die Nutzenbewertung ein wichtiges Qualitätsinstrument sei.

Johann Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, sprach von einer „verpassten Chance“ – zumal es sich um Arzneimittel handele, die teilweise Referenzarzneimittel in Verfahren der frühen Nutzenbewertung sind. Er äußerte die „dringende Bitte“, jedenfalls bei Bestandsmarktarzneimitteln, die für ein neues Anwendungsgebiet zugelassen werden, die Nutzenbewertung weiterhin zuzulassen. Was die finanzielle Seite betrifft – Preismoratorium und Herstellerrabatt sollen den Verzicht auf den Bestandsmarktaufruf kompensieren – so hätte sich Stackelberg eine Erhöhung des Rabatts auf acht statt auf nur sieben Prozent gewünscht. Dann ginge die Rechnung einigermaßen auf, erklärte er.

G-BA-Chef Josef Hecken blieb hingegen bei seiner Auffassung, dass die ursprünglichen qualitativen wie auch finanziellen Ziele der Bestandsmarktbewertung nicht zu erreichen sind. Zu groß seien der Aufwand, aber auch die methodischen Schwierigkeiten. Seitens der Pharmaverbände konnte man sich dem nur anschließen. Die Streichung sei „schlichtweg sinnvoll“, erklärte Markus Frick vom Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) im Namen aller Herstellerverbände. Er äußerte sich jedoch kritisch, dass bereits ergangene Beschlüsse Bestand haben sollen. Einen gibt es nämlich bereits – zu Gliptinen. Sie müssen nun die Erstattungsbetragsverhandlungen durchlaufen. Für Frick eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Auch unter anderen Experten zeigte sich dieses Detail des Bestandsmarktverzichts als höchst umstritten.

Erstattungsbeträge: Kein Widerspruch zur Margenkürzung

Heiß her ging es auch beim Thema Erstattungsbeträge: Die in den beiden Änderungsanträgen vorgesehenen Regelungen gingen weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag stehe, monierte Frick für die Herstellerverbände. Eine Klarstellung, wie die Handelszuschläge von Apothekern und Großhändlern zu berechnen sind, hätte auch anders erfolgen können. Doch hier gehe es eben nicht mehr nur um eine „Klarstellung“, sondern um eine „völlige Umprogrammierung des AMNOG“ mit „weitverästelten Folgen“, so Frick. Im Arzneimittelgesetz soll künftig ausdrücklich stehen, dass der Erstattungsbetrag der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers sein soll. Dies hätte unmittelbare Folgen auf die internationale Preisreferenzierung. Auch die Verhandlungslösung bei den Erstattungsbeträgen werde auf diese Weise nahezu abgeschafft, erklärte Frick. Man werde nicht mehr über Abschläge verhandeln, sondern die Tendenz werde dahin gehen, rein rechnerisch Aufschläge auf die Kosten der Vergleichstherapie zu bestimmen. Der Listenpreis, so Frick, würde mit den beabsichtigten Änderungen gänzlich funktionslos, auch wenn die Fraktionen von Union und SPD diesen ausdrücklich nicht verbannen wollen.

Stackelberg hielt dagegen: Die Pharmaindustrie zünde mal wieder „Nebelkerzen“. Es gehe kein Weg daran vorbei, auf allen Ebenen klarzustellen, dass der Erstattungsbetrag der Abgabepreis ist. Antje Haas, ebenfalls vom GKV-Spitzenverband, legte nochmals den Streit um die Definition des „Erstattungsbetrages“ dar. Hersteller, Apotheker und Großhändler hatten diesen stets als den ausgehandelten Rabatt verstanden – die Kassenseite hingegen als den Betrag, den die Kassen weiterhin erstatteten. Haas betonte, dass die nun vorliegenden Änderungsanträge diese Probleme „vollständig und zufriedenstellend“ lösten. Sie begrüßte auch, dass der Listenpreis weiter erfasst werden soll – das sei technisch absolut notwendig für jede Art von Nacherstattung. Wie der pharmazeutische Großhandel oder die Apotheker zu der geplanten Änderung stehen, fragten die Abgeordneten nicht.

Generika werden nicht zusätzlich belastet

Generika werden vom geplanten siebenprozentigen Herstellerrabatt für Arzneimittel ausgenommen. Dass der gegenwärtige Entwurf zum 14. SGB V-Änderungsgesetz etwas anderes vorsieht, sei ein „Umsetzungsversehen“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Union Jens Spahn am 17. Februar nach einer Klausurtagung der Unions-Arbeitsgruppe Gesundheit.

Die Generikahersteller waren irritiert vom Gesetzentwurf, nach dem der Herstellerrabatt generell von sechs auf sieben Prozent angehoben werden sollte. Zumal es in der Begründung heißt, die pharmazeutischen Unternehmen würden durch diese Maßnahme um mehr als eine Milliarde Euro entlastet – schließlich lag der Zwangsabschlag zuvor dreieinhalb Jahre bei 16 Prozent. Doch Generika hatte man hier vergessen – für sie hatte der 16-prozentige Abschlag nicht gegolten.

Die Unionsfraktion will dieses Versehen ausbügeln. Im Gesetz soll nun klargestellt werden: Es bleibt für Generika bei sechs Prozent. Grundsätzlich kommen nochmals zehn Prozent „Generikaabschlag“ dazu. Doch diesen können die Hersteller weiterhin ablösen, indem sie den Preis 30 Prozent unter Festbetrag absenken – vorausgesetzt, es existiert ein Festbetrag.

Überdies soll das Preismoratorium für Generika laut Spahn nicht gelten, solange ihr Preis den Festbetrag nicht überschreitet. Es sei widersprüchlich, wenn der GKV-Spitzenverband Festbeträge aus Gründen der Versorgungssicherheit anheben könne, die Unternehmen ihren Preis jedoch nicht.

Kurz vor Schluss brachte die SPD die zuvor nur am Rande gestreifte Substitutionsausschlussliste ins Spiel. Die befragten Sachverständigen – von GKV-Spitzenverband, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Patientenvertretung – waren alle einer Meinung: Beim G-BA ist die Liste bestens aufgehoben. Die Kriterien, die für den Schiedsstellenbeschluss entwickelt wurden, wollen sie auch mit in den G-BA tragen. Auch bei diesem Thema kam der Vertreter der Apothekerschaft, ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz, nicht zu Wort.

Kaesbach gegen Rabattverträge

Auch die Linksfraktion hatte in die Anhörung zwei Anträge eingebracht. Unter anderem will sie die Zwangsmaßnahmen gegen die Pharmahersteller schon früher auslaufen lassen – die Zeit bis dahin allerdings für Gesetzesänderungen für eine „patientenorientierte Preisgestaltung bei Arzneimitteln“ nutzen. Bei Generika will die Linke ganz von Herstellerabschlägen, Preisstopp und auch Rabattverträgen abkommen. Stattdessen sollte die Festbetragsregelung erweitert werden. Zuspruch für diese Idee fand sie bei Wolfgang Kaesbach, der lange Jahre für die Gesetzliche Krankenversicherung Fachmann für alle Arzneimittelfragen war. In einem atypischen Markt, wie dem der GKV-Arzneimittelversorgung, griffen übliche Marktinstrumente nur bedingt, betonte er. Mit der Einführung der Rabattverträge, insbesondere angesichts der Monopolstellung rabattbegünstigter Arzneimittel bei der Abgabe in der Apotheke, sei der Preiswettbewerb im Segment der Generika nahezu erlahmt. Die Hersteller müssten sich ihre Marktanteile nur noch über Rabattverträge sichern, nicht mehr über den Preis. Kaesbach sieht in den Festbeträgen das bessere Instrument. Hier gebe es Preiswettbewerb – durch die Möglichkeit, besonders preiswerte Festbetragsarzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, habe sich dieser noch intensiviert. Festbeträge räumten allen Beteiligten die größtmöglichen Freiheiten ein, betonte Kaesbach. Mit ihnen sei die Preisentwicklung weit besser zu steuern als mit Rabattverträgen. 

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