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Die Suppe versalzen

Apotheker wehren sich gegen Serienabmahnungen wegen Himalaya-Salz

STUTTGART (jz) | Verschiedene Versandapotheken stehen derzeit unter Beschuss eines Hamburger Anwalts. Er hat sie im Namen seiner Mutter – einer Apothekerin – abgemahnt, weil in ihren Webshops Himalaya-Salz angeboten wird. Während einige die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben haben, wehren sich andere gegen die ihrer Meinung nach rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung.

Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die Werbung für und der Vertrieb von Himalaya-Salz, das nicht tatsächlich aus dem Himalaya-Massiv stammt, irreführend ist. Weil sich das Sortiment von Webshops automatisch entsprechend der in der Lauer-Taxe geführten Produkte aktualisiert, enthielten einige Apotheken-Webshops entsprechende Produkte. Daher mahnte der Hamburger Anwalt Dr. Dominik Vogg im Namen seiner Mutter, Dr. Ingrid Vogg, die in Hamburg die Drive-In-Apotheke betreibt, nun rund 20 Versandapotheken ab. Diese schießen nun teilweise zurück. Bei Testkäufen zeigte sich, dass die abmahnende Apothekerin in ihrer Apotheke ebenfalls entsprechende Produkte verkaufte – und zwar nachdem die Abmahnungen versandt wurden. Nach Angaben eines betroffenen Apothekers zog der Anwalt – mit der Quittung konfrontiert – eine Abmahnung zurück. In anderen Fällen blieb er bei seiner Forderung, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Demnächst kommt es daher zu ersten Verhandlungen vor Gericht. Ein Apotheker hat jetzt zum Gegenschlag ausgeholt: Sein Anwalt hat Widerklage gegen die Klage des Hamburger Anwalts eingereicht. Er hält die Abmahnung – und damit auch die Klage – für rechtsmissbräuchlich und damit für unzulässig. Mit seiner Widerklage fordert der betroffene Apotheker die Erstattung der Anwaltskosten, die ihm entstanden sind, zurück. 

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