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Die Seite 3

Kollegen kontrollieren

Der Apothekerberuf gehört zu den besonders reglementierten Berufen. Das ist für den einzelnen Berufsangehörigen nicht immer schön – Stichwort Bürokratie – aber im Fall der Arzneimittelversorgung unbedingt notwendig. Denn hier steht unter Umständen die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen auf dem Spiel. Deswegen gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und berufsrechtlichen Regelungen für die Arbeit des Apothekers.
Dr. Benjamin Wessinger,
Chefredakteur der DAZ

Der Apothekerberuf gehört aber auch zu den Freien Berufen. Diese Berufe erbringen Dienstleistungen, die nicht allein dem Individuum dienen, sondern der gesamten Gesellschaft, wie der Bundesverband der Freien Berufe BFB auf seiner Website schreibt. Weiter heißt es dort, dass die Freien Berufe durch vier Eigenschaften charakterisiert werden: Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit.

Ein reglementierter Beruf muss überwacht werden, das liegt in der Natur der Sache. Auf den ersten Blick kollidiert dieser Grundsatz mit der Freiberuflichkeit, vornehmlich mit dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Die Lösung kann hier ein anderes der vier Charakteristika der Freien Berufe bieten: die Selbstkontrolle. Nicht die Selbstkontrolle des einzelnen Berufsangehörigen, sondern die Selbstkontrolle des Berufsstands. Genau dieses System gibt es bei den Apothekern durch die ehrenamtlichen Pharmazieräte, wie sie in fast ganz Deutschland im Einsatz sind.

Apotheker überwachen Apotheker – das mag dem einen oder anderen Kollegen unsympathisch sein, und tatsächlich könnte man Denunziantentum wittern. Nimmt man den Freien Beruf jedoch ernst, ist dieses System nur konsequent: die Eigenverantwortlichkeit (des Berufsstands gegenüber der Gesellschaft) bleibt gewahrt, die Überwachung funktioniert trotzdem. Selbst in Nordrhein-Westfalen, wo die Gesundheitsbehörden die Apotheken besichtigen, sind es doch verbeamtete Apotheker, die diese Aufgabe wahrnehmen.

Auch ganz praktisch hat es viele Vorteile, wenn der Kontrolleur gleichzeitig der Kollege ist: Er hat wirklich Ahnung vom Berufsalltag des Kontrollierten. Viele Dinge braucht man einem Kollegen nicht mehr zu erklären – zum Beispiel, was ein geschlossenes Rührsystem ist.

Doch diese Kollegialität provoziert einen anderen Einwand gegen diese Art der Selbstkontrolle: Wird das Verständnis für die Probleme nicht manchmal zu groß, gehen die Pharmazieräte mit der nötigen Strenge vor oder hackt am Ende doch die eine Krähe der anderen kein Auge aus?

Auf allzu große Milde sollten die schwarzen Schafe, die es in jedem Beruf gibt, nicht hoffen, das macht der „oberste Pharmazierat“ Christian Bauer im DAZ-Interview (s. S. 52) mehr als klar. Aber mit Verständnis für manches kleinere Versäumnis und mit Augenmaß bei den geforderten Maßnahmen kann man bei einem Kollegen wahrscheinlich eher rechnen als bei einem fachfremden, verbeamteten Kontrolleur.

Dr. Benjamin Wessinger

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