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- DAZ 49/2014
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1. Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung 2015 der LAK Thüringen
Der Landeswahlausschuss gibt Folgendes bekannt:
1. Die Wahl der Kammerversammlung findet schriftlich im Wege der Briefwahl statt. Wahltag ist der 30. März 2015.
2. Wahlbüro ist die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt. Die Sitzungen des Landeswahlausschusses finden im Wahlbüro statt.
3. Landeswahlleiter ist PhR Dr. Siegried Schellin (Stadt-Apotheke, Markt 8/9, 07545 Gera).
4. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Landesapothekerkammer Thüringen. Die Wahlberechtigung und ebenso die Wählbarkeit sind jedoch an die Eintragung in das Wählerverzeichnis gebunden (§ 1 Abs. 4 der Wahlordnung).
5. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 5. Januar 2015 bis 22. Januar 2015 (beide Tage eingeschlossen) in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt in den Zeiten Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.00 Uhr aus. In dieser Zeit kann jedes Kammermitglied Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Neu zugehende Kammermitglieder, die sich bis zum Ende der Auslegefrist bei der Kammergeschäftsstelle angemeldet haben, werden vom Landeswahlleiter in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
6. Wahlberechtigte haben innerhalb der Auslegefrist ein Widerspruchsrecht gegen das ausgelegte Wählerverzeichnis. Der Widerspruch ist beim Landeswahlausschuss durch persönliche Niederschrift oder eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Er hat keine wahlaufschiebende Wirkung. Über Widersprüche entscheidet der Landeswahlausschuss.
Ein Aufruf zu Wahlvorschlägen wird in einer 2. Bekanntmachung folgen.
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