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- DAZ 48/2014
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DAZ aktuell
Ibuprofen und Diclofenac bleiben apothekenpflichtig
Sachverständigenausschuss schmettert Entlass-Anträge ab
Wie aus einem am 21. November bekannt gemachten kurzen Ergebnisprotokoll zu einer Anfang bis Mitte Oktober gelaufenen schriftlichen Anhörung hervorgeht, war unter anderem die Freiverkäuflichkeit von Diclofenac-Salzen zur topischen Anwendung und Ibuprofen 200 mg Tabletten oder Granulat beantragt worden. Außerdem sollten Nicotinersatzpräparate zur oralen (buccalen) bzw. transdermalen Applikation für Abgabestellen außerhalb der Apotheke frei gegeben werden. In allen drei Fällen hat sich der Ausschuss mehrheitlich dagegen ausgesprochen.
Auch für verschiedene pflanzliche Zubereitungen lagen entsprechende Anträge vor:
- Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen (enthalten z.B. in Harpagoforte®, Rivoltan®)
- Kombination von Trockenextrakten aus Thymiankraut und Primelwurzel (enthalten z.B. in Bronchicum®, Bronchipret® TP Filmtabletten, Phytobronchin®)
- Kombination von Trockenextrakten aus Birkenblättern, Orthosiphonblättern und Goldrutenkraut (enthalten z.B. in Sidroga® Blasen- und Nierentee, Harntee Steiner®).
- Thymianfluidextrakt (DAB 2010) (enthalten z.B. in Hustagil® Thymian Hustensaft, Tussamag® Hustensaft N).
Der Sachverständigenausschuss hat auch hier in allen Fällen die Entlassung aus der Apothekenpflicht abgelehnt.
Der Sachverständigenausschuss berät das Gesundheits- und das Ernährungsministerium im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Sie dienen als Grundlage für die abschließende Entscheidung des jeweils zuständigen Bundesministeriums. Abweichende Beurteilungen sind zwar grundsätzlich möglich, aber in der Regel eher unwahrscheinlich. Änderungen der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, das heißt, auch die Länder haben hier ein Wörtchen mitzureden.
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