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Weihnachtsgeld: Mit Tarifbindung gibt es mehr

Aktuelle Ergebnisse von www.lohnspiegel.de

Weihnachtsgeld bekommen rund 54 Prozent der Arbeitnehmer. Das zeigt eine Online-Umfrage unter mehr als 10.000 Beschäftigten auf Lohnspiegel.de. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen, zwischen Ost und West,  zwischen einer Bezahlung nach Tarifvertrag bzw. ohne Tarifvertrag und auch zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern.

Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung hat die Gehaltsbefragung von Juli 2013 bis Juni 2014 ausgewertet. Demnach erhält mehr als die Hälfte der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld, knapp ein Fünftel eine andere Sonderzahlung. Rund 15 Prozent können sich über eine Gewinnbeteiligung freuen.

Frauen (51%) erhalten seltener ein Weihnachtsgeld als Männer (56%). Noch deutlicher ausgeprägt ist der Unterschied zwischen Beschäftigten in Westdeutschland (57%) und Ostdeutschland (40%). Wer unbefristet beschäftigt ist, kommt mit 56 Prozent deutlich häufiger in den Genuss eines Weihnachtsgeldes als befristet Beschäftigte (42%). Eine ähnliche Tendenz zeigt sich zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit (55% versus 47%).

Von den Gewerkschaftsmitgliedern, die sich an der Umfrage beteiligten, erhalten 66 Prozent die Sonderzahlung zum Jahresende. Von den Nichtmitgliedern sind es nur 51 Prozent.

Am stärksten wirkt sich aus, ob Beschäftigte nach Tarifvertrag bezahlt werden (71%) oder nicht (42%).

Blick auf den Apothekenbereich

Einen tariflichen Anspruch auf ein volles zusätzliches Monatsgehalt gibt es z.B. im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei der Deutschen Bahn in West und Ost. Das entspricht den Tarifverträgen, die ADEXA mit den Arbeitgeberverbänden für 16 der 17 Kammerbezirke abgeschlossen hat. In anderen Branchen hinkt der Osten nach (z.B. Textilindustrie Ost: 60%).

ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer kommentiert die Untersuchung so: „Die Zahlen zeigen, wie wichtig eine tarifliche Vertretung für Mitarbeiter ist. Tarifbindung gibt den Apothekenangestellten den Anspruch auf eine Sonderzahlung – und man sieht ja, dass ein Weihnachtsgeld heute beileibe keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Als weibliche Apothekenangestellte einer sächsischen Apotheke in Teilzeit gehört man dagegen definitiv zu einer der größten Risikogruppen, ohne Weihnachtsgeld dazustehen. Dort gibt es nach wie vor keinen gültigen Tarifvertrag. Der künftige Vorstand und die neue Geschäftsführung des SAV sollten sich die Rückkehr zum Tarifvertrag für 2015 unbedingt auf die Agenda setzen. Nicht zuletzt auch, um attraktiver für den Berufsnachwuchs zu sein. Unsere Tarifkommission ist gesprächsbereit.“ 

Quelle: Pressemeldung des WSI vom 3.11.2014

 

Dr. Sigrid Joachimsthaler

 

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