- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 47/2014
- Für und Wider ...
DAZ aktuell
Für und Wider Importarzneimittel
AOK Baden-Württemberg hält Importquote für überholt, Importeure sind empört
Der VAD verweist in seinem Brief an Hermann auf die fast 40-jährige Geschichte der Importarzneimittel: Gerade in den letzten zwei Dekaden habe sich der Wettbewerb entwickelt und damit zu Einsparungen geführt. Und das in einem Marktsegment – dem der patentgeschützten Arzneimittel –, das sich ansonsten dem Wettbewerb weitgehend entziehe. Auch die AOK Baden-Württemberg hätte ohne diesen Wettbewerb kaum ihre Rabattverträge für patentgeschützte Substanzen abschließen können, so der VAD.
Erneut erklärt der Verband unter Berufung auf Zahlen von Insight Health, dass 2014 etwa 300 Millionen Euro durch Importe gespart würden. Dies entspreche etwa einem Prozent der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen zum Apothekenverkaufspreis. Da der Apothekenverkaufspreis aber nicht der für die Kassen maßgebliche Preis sei – vielmehr sind gesetzliche wie auch vertragliche Rabatte abzuziehen – dürfte der reale Prozentsatz deutlich höher liegen, betont der VAD. „Es verwundert daher, dass die AOK Baden-Württemberg für sich lediglich eine Ersparnis von nur 0,3 Prozent berechnet.“
Weiterhin schreibt der VAD, dass es – abgesehen von den Vorkommnissen der letzten Monate – nie Probleme mit Importarzneimitteln gegeben habe. Allerdings hätten in den letzten Jahren kriminelle Aktivitäten im europäischen Pharmamarkt an Bedeutung gewonnen. Es sei es immer wieder zu Fälschungen sowohl von Originalarzneimitteln als auch von Generika gekommen. Auch mit Blick auf den Diebstahl bei einem Logistikdienstleister diesen Sommer in Deutschland betont der VAD, dass Importe „keinesfalls ein besonderes Einfallstor für problematische Arzneimittel“ seien. Vielmehr deckten Importeure kritische Arzneimittel sogar auf. „Schließlich nehmen die Mitarbeiter der Importeure jede einzelne Packung und deren Inhalt in die Hand.“ So sei es auch ein Importeur gewesen, der manipulierte Herceptin-Fläschchen aus dem Italien-Diebstahl entdeckt habe.
Der VAD räumt auf der anderen Seite ein, dass nicht jeder Import den gesetzlich bestimmten Preisabstand von 15 Prozent oder 15 Euro einhält. Dies sei unter anderem Folge des Einkaufswettbewerbs deutscher und internationaler Importeure untereinander. Auch seien die Preise im Ausland mittlerweile nicht immer niedrig genug, um den Preisabstand einhalten zu können. Die Apotheker seien allerdings auch nicht zur Abgabe dieser Arzneimittel gezwungen.
Ob und wie Hermann auf diese Post reagieren wird, bleibt abzuwarten. Derzeit weht den Importeuren jedenfalls ein rauer Wind entgegen. Gespannt sein darf man auch, wie DAV und GKV-Spitzenverband bei ihren nach wie vor laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit dem Thema Importquote umgehen werden. Sie waren im Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet worden, eine solche festzulegen. Seit 2002 steht sie im Rahmenvertrag. Gemeinsam könnten sie die derzeitige 5-Prozent-Quote kippen. Denn seit 2004 schreibt § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zusätzlich die 15/15er-Regelung vor. Und nunmehr heißt es, Regelungen, die zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen, können im Rahmenvertrag vereinbart werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.