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Bundeseinheitlicher Medikationsplan wird erprobt

BERLIN (ks) | Der bundeseinheitliche Medikationsplan nimmt Gestalt an. Entwickelt wird der Plan schon seit einiger Zeit von der Koordinierungsgruppe des Aktionsplans AMTS. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat diese jetzt eine Spezifikation erarbeitet, die detailliert den Aufbau und die Verwendung der einzelnen Datenfelder sowie das genaue Aussehen des Medikationsplans beschreibt. Die schnelle Übertragung der Information zur Medikation des Patienten wird durch einen 2D-Barcode unterstützt. Das BMG hat hierzu drei Modellprojekte auf den Weg gebracht.

Einige Hersteller von Apotheken-, Arzt- und Krankenhaussoftware bieten bereits die Möglichkeit, Medikationspläne zu erstellen. Deren Inhalte und Formate sind jedoch je nach Anbieter unterschiedlich, sodass sie nicht von allen am Medikationsprozess Beteiligten genutzt werden können. Abhilfe soll der einheitliche Medikationsplan schaffen. Er ist eine der Maßnahmen des dritten „Aktionsplans zur Verbesserung der AMTS in Deutschland“, den das BMG im Juni 2013 vorgelegt hatte. Die Umsetzung dieses Aktionsplans AMTS erfolgt durch eine Koordinierungsgruppe bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), in der unter anderem ABDA und ADKA vertreten sind. Wie die AkdÄ mitteilt, waren an der jetzt erarbeiteten Spezifikation des Medikationsplans alle an der Arzneimitteltherapie beteiligten Gruppen (Ärzte, Apotheker, Patienten, Pflegende, Bundesoberbehörden, Vertreter von stationären und niedergelassenen medizinischen Einrichtungen) sowie die Softwarehersteller eingebunden. Damit liege nunmehr eine breit abgestimmte Version vor, die von den Herstellern von Praxis-, Krankenhaus- und Apothekenverwaltungs-Software-Systemen genutzt werden kann, um die Erstellung und den Ausdruck eines Medikationsplans zu unterstützen.

Foto: DAZ/A. Schelbert
Kreuzchen rechts oder links? Um einen Flickenteppich an unterschiedlichen Medikationsplänen zu vermeiden, wurde im Auftrag des BMG eine bundeseinheitliche Vorlage erarbeitet. Sie wird nun in drei Modellregionen erprobt.

Drei Modellregionen

Dieser Medikationsplan wird nun in drei vom BMG geförderten Modellregionen in Thüringen, Sachsen und Nordbayern erprobt. Dabei soll überprüft werden, ob er praktikabel ist und von Ärzten, Apothekern und Patienten akzeptiert wird. Bei dem Modellprojekt in Sachsen und Thüringen handelt es sich nach Aussage einer ABDA-Sprecherin nicht um die bereits laufende ARMIN-Initiative. Es geht um ein Projekt mit einem anderen Namen, das vom BMG allerdings noch nicht offiziell vorgestellt wurde. Bei einem der BMG-geförderten Projekte ist laut Ministerium ein Lesbarkeitstest vorgeschaltet, dessen Ergebnisse ebenfalls noch in die Spezifikation einfließen sollen. Darüber hinaus wird es einen Probelauf in einem vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Projekt geben. Wie das BMG erklärt, wird bei den Projekten mit einer technischen Übergangslösung gearbeitet, da die Telematikinfrastruktur zurzeit noch nicht zur Verfügung steht.

E-Health-Gesetz soll Medikationsplan regeln

Dass es dem BMG mit dem bundeseinheitlichen Medikationsplan wirklich ernst ist, legen die Pläne für das E-Health-Gesetz nahe. Auch wenn die Telematikinfrastruktur noch auf sich warten lässt, soll die vom Aktionsplan AMTS aus Gründen der Patientensicherheit dringend empfohlene Einführung schon jetzt gesetzlich geregelt werden. So sei ein erster Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu erreichen, heißt es aus dem Ministerium. Vorgesehen ist, dass Patienten, die mindestens fünf Arzneimittel verordnet bekommen, eine Übersicht über die von ihnen angewendeten Arzneimittel – inklusive OTC – mit patientenverständlichen Anwendungshinweisen erhalten. Dieser Medikationsplan wird ihnen in Papierform ausgehändigt. Damit Ärzte und Apotheker diesen Medikationsplan für Patienten aktualisieren können ohne ihn neu abschreiben zu müssen, sollen im geplanten E-Health-Gesetz auch schon Regelungen zur zukünftigen elektronischen Bereitstellung der Medikationsplan-Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen werden. Dabei sollen die Daten des Medikationsplans künftig – wenn die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht – als Teil der gesetzlich geregelten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte umgesetzt werden, deren Nutzung für den Patienten freiwillig sind (§ 291a SGB V). 

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