DAZ aktuell

Aus legal wird 32 Mal illegal

Bundeskabinett beschließt neue Verbote für „Legal highs“

BERLIN (jz) | Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober die 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen (BtMÄV). Mit ihr werden 32 neue psychoaktive Substanzen in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen und damit verboten. Es handelt sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amphetamins und Phencyclidins. Ziel ist es, den Missbrauch dieser gefährlichen Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung des dann illegalen Gebrauchs dieser Substanzen zu erleichtern.

Die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes werden damit an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Synthetische Cannabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Substanzen aus. Diese neuen psychoaktiven Substanzen – fälschlicherweise auch „Legal highs“ genannt – werden durch einfache chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Gefährdungspotenzialen wie bei bereits verbotenen Betäubungsmitteln.

Die Unterstellung dieser neuen psychoaktiven Substanzen trägt auch einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechnung, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Der EuGH hatte entschieden, dass bestimmte neue psychoaktive Substanzen dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht unterliegen, weshalb ihr Inverkehrbringen nach dem AMG strafrechtlich nicht verfolgt werden kann (siehe DAZ 2014, Nr. 29, S. 15). Für die jetzt neu dem BtMG zu unterstellenden Substanzen sei hingegen eine Strafverfolgung möglich, so das BMG. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. 

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