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Aus legal wird 32 Mal illegal
Bundeskabinett beschließt neue Verbote für „Legal highs“
Die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes werden damit an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Synthetische Cannabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Substanzen aus. Diese neuen psychoaktiven Substanzen – fälschlicherweise auch „Legal highs“ genannt – werden durch einfache chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Gefährdungspotenzialen wie bei bereits verbotenen Betäubungsmitteln.
Die Unterstellung dieser neuen psychoaktiven Substanzen trägt auch einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechnung, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Der EuGH hatte entschieden, dass bestimmte neue psychoaktive Substanzen dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht unterliegen, weshalb ihr Inverkehrbringen nach dem AMG strafrechtlich nicht verfolgt werden kann (siehe DAZ 2014, Nr. 29, S. 15). Für die jetzt neu dem BtMG zu unterstellenden Substanzen sei hingegen eine Strafverfolgung möglich, so das BMG. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
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