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- DAZ 41/2014
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Arzneimittel und Therapie
Was tun bei Ebola-Verdacht?
Empfehlungen des RKI
Prinzipiell beträgt die Inkubationszeit von der Infektion bis zum Auftreten von Symptomen zwischen zwei und 21 Tagen. Daher müssen auch alle Kontaktpersonen 21 Tage lang überwacht werden.
Bei begründetem Verdacht
Eigenschutz. Bei begründetem Verdacht sind einige Maßnahmen zu ergreifen, bis der Patient auf eine Sonderisolierstation verlegt wird.
Ebola wird nicht wie Influenza über die Luft übertragen. Wird ein Abstand von einem Meter zu den Erkrankten eingehalten, ist eine Ansteckung theoretisch nicht möglich. Sehr hohe Ansteckungsgefahr besteht nur bei ungeschütztem direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Körperausscheidungen von Ebolafieber-Patienten und -Verstorbenen, z.B. mit Blut, Speichel, Schweiß, Urin, Stuhl oder Erbrochenem. Auch eine Übertragung über Gegenstände, die mit infektiösen Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, ist möglich. Daher sollte als erste Schutzmaßnahme der Kontakt zu möglicherweise infektiösen Personen oder Gegenständen minimiert werden. Ist er unvermeidlich, bieten ein Schutzanzug der Kategorie III, Typ 3B (z.B. Infektionsschutzset), Fußschutz, Handschuhe, Schutzbrille sowie eine FFP2/FFP3-Maske den bestmöglichen Schutz. Wenn kein entsprechender Schutzanzug verfügbar ist, werden mindestens ein Einmalschutzkittel (wenn möglich flüssigkeitsdicht) und die anderen Bestandteile der oben genannten Schutzkleidung empfohlen.
Einige Tage nach Abklingen der Symptome gelten Patienten nicht mehr als infektiös. Allerdings sind Übertragungen durch Sperma beim Geschlechtsverkehr noch mehrere Wochen lang möglich.
Desinfektion. Desinfektionsmittel müssen mindestens „begrenzt viruzid“, also gegen behüllte Viren wirksam sein. So eignen sich beispielsweise
- zur hygienischen Händedesinfektion: AHD 2000®, Sterilium®, Sterilium® virugard, Softa-Man®,
- zur Wischdesinfektion von Flächen Incidin® perfekt, Terralin® PAA, Lysoformin®.
Weitere geeignete Präparate sowie Mittel zur Wäsche- und Instrumentendesinfektion finden sich auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Alle Maßnahmen müssen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und gegebenenfalls mit dem Kompetenz- und Behandlungszentrum erfolgen.
Bei begründetem Verdacht muss Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufgenommen werden, das dann weitere Maßnahmen wie die Erfassung der Kontaktpersonen einleitet und mit dem die Anmeldung beim Kompetenz- und Behandlungszentrum abgestimmt wird. Dort wird sich um Behandlung, Transport, Diagnostik etc. gekümmert. Die Liste mit den Zentren finden Sie auf der Website des RKI.
Die Suche nach dem Heilmittel
Zugelassene Therapien oder einen Impfstoff gibt es derzeit nicht, behandelt wird nur symptomatisch. Die Forschung läuft aber auf Hochtouren. Zwei gentechnisch hergestellte Impfstoffkandidaten werden derzeit von der WHO favorisiert: ChAd-Ebola von GlaxoSmithKline, bei dem die DNA des Glykoproteins von Ebola-Zaïre in das Genom eines Schimpansen-Adenovirus integriert wurde und dessen Unbedenklichkeit gerade getestet wird. Außerdem VSV-EBOV, eine kanadische Entwicklung, bei dem das Glykoprotein-Gen in das Genom eines vesikulären Stomatitis-Virus (VSV) eingefügt wurde. Auch zur Behandlung bereits Infizierter sind verschiedene Substanzen in der Diskussion. Darunter die Antimetabolite BCX 4430 und Favipiravir (ein Grippemittel aus Japan), ein Hyperimmun-Serum aus Pferden und der Antikörpercocktail ZMapp zur passiven Immunisierung, sowie Sarepta AVI-7537 und TKM-Ebola, deren Wirkung auf RNA-Interferenz basiert.
Quelle
Informationen des Robert Koch-Instituts, www.rki.de, Zugriff am 6. Oktober 2014
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