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Unterstützung lässt auf sich warten

Online-Vertragsportal zu Hilfsmitteln noch nicht funktionsfähig

BERLIN (al) | Um Apotheken einen besseren Überblick über ihre jeweiligen Hilfsmittelverträge zu geben, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) das sogenannte Online-Vertragsportal (OVP) geschaffen. Die Internetseite ist bereits seit Anfang Juli online – nutzen können die Apotheken sie jedoch noch nicht. Die Umsetzung gestalte sich schwieriger und komplizierter als zunächst gedacht, räumte DAV-Präsident Fritz Becker vor Kurzem auf dem Deutschen Apothekertag in München ein. In welchen Bereichen die Schwierigkeiten liegen, erklärt die ABDA auf Nachfrage der DAZ jedoch eher zurückhaltend.

„Bei der Ausgestaltung des OVP gibt es vielfältige Herausforderungen, darunter IT-technische, datenschutzrechtliche und organisatorische“, so ein ABDA-Sprecher. Anspruch des Projekts sei eine apothekenindividuelle Nutzung des Portals, sodass für jede Apotheke „ein Minimum an Verwaltungsaufwand und ein Maximum an Nutzerfreundlichkeit“ erzielt werde. Wie der Sprecher weiter erklärte, sollen die Funktionen des Online-Vertragsportals nach und nach ausgebaut werden – von der Übersicht der eigenen Verträge bis hin zum elektronischen Vertragsbeitritt.

Im Internet ist das Online-Vertragsportal des DAV bereits zu finden. Nutzen kann man es bislang allerdings noch nicht.

Genauer Starttermin des Portals noch unklar

Mit der im Juli freigeschalteten ersten Online-Version sollten die Landesapothekerverbände zunächst Testläufe absolvieren. „Die Erfahrungen werden genutzt, um die Funktionalität und Stabilität weiter zu verbessern.“ Nun werde das Portal von den Verbänden sukzessive mit landesspezifischen Daten befüllt, so der ABDA-Sprecher.

Im nächsten Schritt sollen bei einer DAV-Mitgliederversammlung, die für Ende Oktober angesetzt ist, Beschlüsse zu noch notwendigen Verträgen des DAV mit der ABDATA und den Landesapothekerverbänden gefasst werden. Im Anschluss würden alle Mitgliedsapotheken vom jeweiligen LAV informiert, heißt es seitens der ABDA.

Nachdem die Apotheken gegenüber dem eigenen Landesapothekerverband eine Teilnahmeerklärung abgegeben haben, in der es unter anderem um Datenschutz, Nutzungsbedingungen und Datenübermittlung geht, erhalten sie zu gegebener Zeit ihre Zugangsdaten zum Online-Vertragsportal. Wann das Portal für die Apotheken zur Verfügung stehen soll und ob sich der Starttermin verzögert, blieb auf Nachfrage der DAZ unbeantwortet. 

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