Pharmazeutisches Recht

Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch

Vom 22. August 2014 (aus BAnz AT 18.09.2014, B6):

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Entwürfe zu Monografien erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monografien

  • Ambra grisea
  • Bismutum subgallicum
  • Cinchona pubescens, ethanol. Decoctum
  • Convallaria majalis, ethanol. Digestio
  • Crataegus
  • Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monografie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen Arzneibuchs
  • Ginkgo biloba
  • Grindelia robusta
  • Humulus lupulus
  • Kalium sulfuricum
  • Matricaria recutita
  • Natrium sulfuricum
  • Selenium
  • Sepia officinalis

Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 18. November 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 22. August 2014

65.1.02 - 3660 - H7425 - 451829/14/14 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte In Vertretung Prof. Dr. Broich

 

 

* Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 18.09.2014, B6)

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