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Ausbildungsbegleitender Unterricht für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) – Winter 2014

Die Apothekerkammer Berlin führt zwei Mal im Jahr den ausbildungsbegleitenden Unterricht für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) durch. Der Unterricht findet jeweils im Zeitraum April/Mai (Sommer) und im November (Winter) statt.

Der Unterricht ist in die Blöcke Pharmazie sowie Recht und Wirtschaft aufgeteilt. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb des einjährigen Pflichtpraktikums, den Unterricht an einem Termin komplett (Block Pharmazie und Block Recht und Wirtschaft) oder an zwei Terminen jeweils einen Block zu besuchen, z.B. im Sommer den Block Pharmazie und den Block Recht und Wirtschaft im Winter.

Bei einer zusammenhängenden Teilnahme erhalten Sie am letzten Unterrichtstag die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 der Approbationsordnung (AAppO) für Apotheker überreicht, die Sie für den Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung benötigen.

Bei einem Splitting erhalten Sie nach dem ersten Block eine Teilbescheinigung. Die Ausgabe der Bescheinigung gemäß Anlage 6 AAppO erfolgt nach der Teilnahme an dem zweiten Block. Wichtig: Beide Blöcke müssen bei der Apothekerkammer Berlin besucht werden. Die Unterrichtsveranstaltungen der Kammern sind nicht kompatibel!

Der Unterricht wird als Blockunterricht jeweils von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr durchgeführt.

Termine Winter 2014

Block Pharmazie: 03.11. bis 13.11.2014

Block Recht und Wirtschaft: 14.11. bis 27.11.2014

Anmeldeschluss: 28. Oktober 2014

Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Vorankündigung Sommer 2015: Der Unterricht findet Ende April statt und erstreckt sich über den gesamten Monat Mai.

Die genauen Termine der Blöcke werden zeitnah bekanntgegeben.

Veranstaltungsort

Berliner Apotheker-Verein, Apotheker-Verband Berlin (BAV) e.V., Carmerstr. 3, 10623 Berlin-Charlottenburg (es sind keine Parkplätze vorhanden).

Anmeldung und Info

Kammerhomepage www.akberlin.de > Ausbildung > Pharmazeuten im Praktikum in einem PDF-Download-Paket. Dort finden Sie:

  • „Informationen für Pharmazeuten im Praktikum und Ausbilder“
  • Anmeldung für den Praktikantenunterricht
  • Stundenplan (wird drei Tage vor Unterrichtsbeginn veröffentlicht)

Teilnahmevoraussetzungen

  • Bestandener Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung: Wer bis zum Anmeldeschluss noch nicht den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen hat, die Prüfung aber vor Beginn des Unterrichts ablegen wird, kann sich anmelden.
  • Pharmazeuten im Praktikum mit Ausbildungsplatz in Berlin oder Brandenburg: Am Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum der Apothekerkammer Berlin können Pharmazeuten im Praktikum teilnehmen, die das Praktikum ganz oder teilweise in einer Apotheke oder sonstigen Ausbildungsstätte in Berlin oder Brandenburg absolvieren. Sie gelten mit der rechtzeitigen Anmeldung als zugelassen. Wenn Sie uns eine E-Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten über Ihre Anmeldung schicken, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, andernfalls erfolgt keine Bestätigung. Wir bitten, von Nachfragen abzusehen.
  • Externe Pharmazeuten im Praktikum: Wer das Praktikum zum Zeitpunkt der Unterrichtsveranstaltungen in einem anderen Bundesland absolviert, kann von der Apothekerkammer Berlin zum Unterricht zugelassen werden, soweit Plätze frei sind. Dieses Zulassungskriterium gilt auch für die Pharmazeuten, die zwar in Berlin zuletzt Pharmazie studiert haben, aber in einem anderen Bundesland als Berlin oder Brandenburg ihr Praktikum absolvieren. Externe Pharmazeuten im Praktikum, die sich zum Unterricht angemeldet haben, erhalten eine Woche vor Anmeldeschluss von der Apothekerkammer Berlin Nachricht, ob sie zum Unterricht zugelassen werden. Wir bitten, von Anfragen vor Anmeldeschluss abzusehen, da keine Aussagen über freie Plätze gemacht werden können.
  • Regelmäßige Teilnahme: Um die Teilnahmebescheinigung und damit die Zulassung zur Dritten Staatsprüfung zu erlangen, müssen nach einer Verfügung der Senatsverwaltung 85% des Unterrichts gehört werden. Es besteht Teilnahmepflicht für alle Stunden. Dienstverpflichtungen, personelle Engpässe, Teilnahme an Seminaren etc. berechtigen nicht zum Fehlen am Unterricht. Da vom Arbeitgeber eine Freistellung erfolgt, ist die tatsächliche Unterrichtszeit der Arbeitszeit gleichzusetzen. Unentschuldigtes Fehlen stellt daher eine Verletzung der Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag dar.

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