Pharmazeutisches Recht

Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. August 2014 (BAnz AT 18.08.2014, B2) ist eine „Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 6. August 2014 abgedruckt.*

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.