Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Pramipexol

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. August 2014 (BAnz AT 11.08.2014, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Pramipexol, Gruppe 1, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 22. Mai 2014 abgedruckt.*

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