DAZ aktuell

Kürzung um 65 Millionen Euro bei Zytostatika

Neue Anlage 3 zur Hilfstaxe ab 1. September

BERLIN (tmb) | Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben neue Konditionen für die Anlage 3 der Hilfstaxe ausgehandelt, die die Abrechnung für Zytostatika und andere Parenteralia regelt. Die zuständigen Gremien beider Verhandlungspartner stimmten in der vorigen Woche dem Kompromiss zu, der ab 1. September gelten soll. Die Auswirkungen hängen von den verordneten Wirkstoffen ab, aber in der Summe ist eine deutliche Einbuße für die betroffenen Apotheken zu erwarten.


Mit der Neuregelung sollen die jüngsten Entwicklungen bei den Einkaufskonditionen abgebildet werden. Die bei der Taxierung anzuwendenden Abschläge für generische Wirkstoffe werden weiter erhöht - die abzurechnenden Preise für die Apotheken werden also sinken. Für Paclitaxel und Docetaxel wird der Abschlag demnach von 25 auf 46 Prozent vom gelisteten Apothekeneinkaufspreis erhöht, für alle anderen generischen Wirkstoffe steigt er von 25 auf 30 Prozent. Im Gegenzug werden die Arbeitspreise geringfügig angehoben. Für Zytostatika-Zubereitungen wird der Arbeitspreis nach den vorliegenden Informationen von 79 auf 81 Euro steigen, für Zubereitungen mit monoklonalen Antikörpern von 67 auf 71 Euro. Außerdem werden die Abrechnungspreise für Originale geringfügig steigen. Denn der bisherige einprozentige Abschlag bei der Abgabe von Originalen und solchen Fertigarzneimitteln, zu denen kein austauschbares Produkt eines anderen Unternehmers mit demselben Wirkstoff verfügbar ist, wird entfallen – allerdings nicht bei Ernährungslösungen. Insgesamt rechnet der GKV-Spitzenverband aufgrund der Änderungen mit Einsparungen von 65 Millionen Euro pro Jahr (einschließlich Umsatzsteuer).

Kompromiss notwendig

Mit den Verhandlungen folgen die Vertragspartner dem gesetzlichen Auftrag, die Abrechnungspreise an die tatsächlichen Konditionen anzupassen. Doch darin liegt ein grundlegendes Problem, denn welche Konditionen sollen als Maßstab gelten?

Je mehr der Anteil großer Herstellungszentren am Gesamtmarkt der Zytostatikazubereitung steigt, um so mehr schlagen deren günstige Einkaufskonditionen bei einigen generischen Wirkstoffen zu Buche. Doch Apotheken mit geringem Herstellungsvolumen erhalten keine Konditionen wie große Herstellungsbetriebe. Wenn solche Konditionen zum Maßstab für die Hilfstaxe werden, droht die Zytostatikazubereitung für die Apotheken langfristig unrentabel zu werden. Das Ergebnis wäre eine weitere Konzentration bei der Zytostatikazubereitung. Andererseits wurde der Verhandlungsmechanismus auf der Grundlage tatsächlicher Einkaufskonditionen gerade eingeführt, um Ausschreibungen und die dadurch drohende Konzentration zu vermeiden. 

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