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Adexa-Info
Frauen erhalten häufiger befristete Arbeitsverträge
Regierungsantwort auf Kleine Anfrage zum Arbeitsmarkt
Seit 1993 ist die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse von 876.000 auf 2.734.000 im Jahr 2013 gestiegen. Damit haben mittlerweile 7,5% aller deutschen Arbeitnehmer solch eine unsichere Einkommensperspektive.
Betrachtet man den Anteil bei den weiblichen Beschäftigten, so ist er im selben Zeitraum von 3,9 auf 8,8% angestiegen. Bei den Männern lag 2013 das Niveau bei 6,3%, im Jahr 1993 waren es lediglich 2,3%.
Fast jede zweite Neueinstellung ist befristet
Zwar ist der Anteil der Befristungen bei den Neueinstellungen seit 2009 wieder rückläufig, doch betrug er im vergangenen Jahr immer noch 42%. Frauen trifft es dabei öfter (47%) als Männer (38%).
Die Übernahmequote betrug zuletzt durchschnittlich 37%. Bei den Übernahmen haben allerdings Arbeitnehmerinnen die Nase vorne mit einem Anteil von 55% gegenüber männlichen Arbeitnehmern, die lediglich auf 45% kommen.
Die Daten zum Arbeitsmarkt stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Dabei hat Schwarz-Rot auch deutlich gemacht, dass die sachgrundlose Befristung nicht abgeschafft werden soll.
„Die Zahlen unterstreichen, dass normale, sprich unbefristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse langsam zur Ausnahme statt zur Regel werden. Das ist leider die Kehrseite der niedrigen Erwerbslosenquoten der letzten Jahre“, kommentiert Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA. „Arbeitnehmer brauchen ebenso wie Unternehmen Planungssicherheit. Und das gilt für Frauen genauso wie für Männer, weil ihr Erwerbseinkommen für die Familien heute oft existenzsichernd ist.“
Ein Blick auf Arbeitsverträge in Apotheken
Im Apothekenbereich gibt es bisher offenbar relativ wenige befristete Arbeitsverträge. Dazu Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsberatung: „Es gibt immer wieder einmal Anfragen von Mitgliedern dazu, nach meiner Einschätzung allerdings weder auf bestimmte Berufs- oder Altersgruppen beschränkt noch gehäuft. Sollte ich einen befristeten Vertrag zur Prüfung bekommen, rate ich ab, diesen zu unterschreiben. Eine sechsmonatige Probezeit ist ausreichend, um zu überprüfen, ob man miteinander auskommt. Wenn ein Arbeitgeber sich so wenig festlegen möchte, sollte man sich als Mitarbeiter nicht darauf einlassen. Eine Ausnahme sind natürlich zweckbefristete Verträge zum Beispiel für Schwangerschaftsvertretungen.“
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