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Adexa-Info
Sommer, Sonne, Ferienjob
Steuertipps für SchülerInnen und für Studierende
Der Fiskus spricht von einer kurzfristigen Beschäftigung, falls MitarbeiterInnen maximal zwei Monate im Jahr fünf Tage pro Woche arbeiten. Alternativ werden 50 Tage im Jahr angesetzt. Darüber hinaus muss es sich um einen Nebenjob, also keine berufsmäßige Tätigkeit handeln. Unter diesen Voraussetzungen bleibt der Job – unabhängig vom Gehalt – für Arbeitgeber und für Angestellte komplett sozialabgabenfrei.
Pauschale Lösung – weniger Aufwand
Arbeiten SchülerInnen oder Studierende an maximal 18 zusammenhängenden Tagen und liegt ihr Lohn im Schnitt bei höchstens 62 Euro pro Tag beziehungsweise 12 Euro pro Stunde, gibt es weitere Vereinfachungen bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Chefs können pauschal 25% des Arbeitsentgelts als Lohnsteuer abführen, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für die Beschäftigten hat das einige Vorteile: Sie müssen selbst weder Sozialabgaben noch Steuern abführen – und im Folgejahr keine Einkommensteuererklärung abgeben. Weitere Informationen, u.a. zu Mini-Jobbern, finden Sie online unter http://bit.ly/WEAT8X.
Quelle
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL)
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