- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 31/2014
- Neuer Anlauf für Anti-...
DAZ aktuell
Neuer Anlauf für Anti-Korruptions-Gesetz
Vorschlag aus Bayern soll Gesetzeslücke schließen
Der Bundesgerichtshof hatte 2012 festgestellt, dass Ärzte, die von einer Pharmafirma Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nach geltender Gesetzeslage nicht strafbar machen. Daher soll nun nach der Vorstellung des bayerischen Justizministers ein neuer Straftatbestand (§ 299a) im Strafgesetzbuch verankert werden. Den Kern bildet eine sogenannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber. „Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein“, heißt es zur Erklärung in einer Mitteilung des Bayerischen Justizministeriums. Der Entwurf werde nun den betroffenen Ressorts innerhalb der Staatsregierung zur Stellungnahme übersandt. Bausback betont aber, dass es keinesfalls darum gehe, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufsträgern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen. Der Straftatbestand sei allein wegen der „kleinen Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt“, erforderlich.
Die AOK Bayern begrüßte den Vorstoß des bayerischen Justizministers: „Damit wird der Kampf gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen deutlich erleichtert“, so Dr. Helmut Platzer, Vorsitzender des Vorstands der Krankenkasse.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.