- Herr Apotheker Frank Strobach, der an Nr. 2 im Wahlvorschlag „Schweigende M(ehrheit) ist die Basis“ des Wahlkreises Köln aufgeführt ist, hat die Annahme der Wahl in die XVI. Kammerversammlung abgelehnt. Gemäß § 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern vom 20. September 2013 (GV. NRW. 2013 S. 577) tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlages. Aus diesem Anlass wird nunmehr Herr Apotheker Jan Simons im Nachrückwege Mitglied der Kammerversammlung. Herr Apotheker Simons hat die Nachberufung angenommen.
- Frau Apothekerin Sabine Kruse, die an Nr. 5 im Wahlvorschlag „Liste der Erfahrung“ des Wahlkreises Köln aufgeführt ist, hat die Annahme der Wahl in die XVI. Kammerversammlung abgelehnt. Gemäß § 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern vom 20. September 2013 (GV. NRW. 2013 S. 577) tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlages. Aus diesem Anlass wird nunmehr Herr Apotheker Maximilian Proppert im Nachrückwege Mitglied der Kammerversammlung. Herr Apotheker Proppert hat die Nachberufung angenommen.
- Herr Apotheker Dr. Dieter Pallenbach, der an Nr. 6 im Wahlvorschlag „Wählerinitiative Arbeitsplatz Apotheke“ des Wahlkreises Köln aufgeführt ist, hat die Annahme der Wahl in die XVI. Kammerversammlung abgelehnt. Gemäß § 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern vom 20. September 2013 (GV. NRW. 2013 S. 577) tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlages. Aus diesem Anlass wird nunmehr Herr Apotheker Dr. Ulrich Michael Braun im Nachrückwege Mitglied der Kammerversammlung. Herr Apotheker Dr. Braun hat die Nachberufung angenommen.
- Herr Apotheker Dr. Stephan Jacobi, der an Nr. 7 im Wahlvorschlag „Liste Handeln schafft Zukunft“ des Wahlkreises Köln aufgeführt ist, hat die Annahme der Wahl in die XVI. Kammerversammlung abgelehnt. Gemäß § 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern vom 20. September 2013 (GV. NRW. 2013 S. 577) tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlages. Aus diesem Anlass wird nunmehr Frau Apothekerin Katharina Luttermann im Nachrückwege Mitglied der Kammerversammlung. Frau Apothekerin Luttermann hat die Nachberufung angenommen.
Prof. Dr. Herbert Limpens
Hauptwahlleiter
DAZ 2014,
Nr. 31, S. 55, 31.07.2014
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