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Als „sensitiv“ beworben, aber nicht wirklich verträglich
Potenzielle Allergene in Körperpflegemitteln für empfindliche Haut
Zehn der 16 kritischen Produkte enthalten laut Mitteilung der Verbraucherzentrale den potenziell allergieauslösenden Konservierungsstoff Methylisothiazolinon (MI). Besonders bedenklich ist dessen Verwendung aus Sicht der Verbraucherschützer bei fünf Cremes und Lotionen, die auf der Haut bleiben (Leave-on-Produkte). In zwei ausspülbaren Mitteln (Shampoo und Rasierschaum) fand sich MI zudem mit dem Allergen Chlormethylisothiazolinon (MCI) kombiniert. In drei Leave-on-Produkten war der synthetische Maiglöckchenduft HICC enthalten und in einem Shampoo fanden die Verbraucherschützer als waschaktive, aber potenziell hautreizende Substanz Natriumlaurylsulfat. Darüber hinaus sind den Mitteln noch weitere Konservierungsstoffe – etwa Formaldehydabspalter – beigemengt, die ebenfalls zu Allergien führen können.
Liste auf DAZ.online
Die Liste der 16 Körperpflegemittel mit bedenklichen Inhaltsstoffen, die die Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht hat, finden Sie als pdf-Dokument in der entsprechenden Online-Tagesnews vom 28.7.2014.
Die Verbraucherzentrale NRW appelliert an die Hersteller, Begriffe, die eine besonders gute Hautverträglichkeit suggerieren, in der Werbung nur dann zu verwenden, wenn die jeweiligen Mittel wirklich keine allergieauslösenden oder hautreizenden Substanzen enthalten. Zudem sollten sämtliche Konservierungsstoffe in Kosmetikprodukten auf den Verpackungen durch den verpflichtenden Hinweis „Konserviert mit …“ gekennzeichnet sein. Kosmetikhersteller sollten ihre Produkte für die empfindliche Haut zudem so herstellen, dass der Einsatz allergieauslösender Konservierungsstoffe überflüssig wird. Sie könnten etwa auf Tuben oder Spender setzen statt auf Tiegel.
Unerwünschte Hautreaktionen abklären lassen – und melden
Personen, bei denen ein Körperpflegeprodukt unerwünschte Hautreaktionen zeigt, sollten die Ursache mit ihrem Arzt abklären. Die unerwünschten Wirkungen könnten zudem dem Hersteller gemeldet werden. Hilfreich sei hierbei die „Checkliste für betroffene Personen und Ärzte“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nicht zuletzt sollten Allergiker vor dem Kauf und Gebrauch von Körperpflegemitteln die Inhaltsstoffe mit den persönlichen Tabu-Stoffen in ihrem Allergiepass vergleichen, so die Verbraucherzentrale.
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