Adexa-Info

Die Nichtleistungsempfänger

Neue Studie zur Arbeitslosigkeit

Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sorgt für Schlagzeilen: Jeder vierte Arbeitslose erhält keine Leistungen, muss sich aber trotzdem Regularien der Bundesagentur für Arbeit unterwerfen. Betroffene hoffen auf Vermittlung und wollen ihre Rentenansprüche sichern.

Im Jahr 2013 waren bundesweit 2,95 Millionen Personen als Arbeitslose registriert. Von ihnen bekamen 234.692 keine finanziellen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zu diesen sogenannten Nichtleistungsempfängern gehören Versicherte, die innerhalb von zwei Jahren nicht mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren: Angestellte mit Kurzzeitverträgen, Mütter oder Väter nach Ablauf der Elternzeit sowie Freiberufler mit Ersparnissen.

Große Motivation, kein Geld

Die Autoren der Studie berichten, die betroffenen Arbeitslosen seien hochmotiviert und hervorragend ausgebildet. Angesichts des Fachkräftemangels könnten sie für den Arbeitsmarkt besonders wertvoll sein, sie werden aber finanziell nicht gefördert. Hinzu kommt, dass die BA Arbeitslose ohne Leistungsanspruch nur nachrangig vermittelt. Die Betroffenen unterwerfen sich trotzdem den Anforderungen der BA und schreiben beispielsweise eine Mindestzahl an Bewerbungen.

Rentenversicherung während der Arbeitslosigkeit

Erhalten Versicherte Arbeitslosengeld, werden sie laut Information der Deutschen Rentenversicherung Bund so gestellt, als ob sie 80% ihres vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes hätten. Die BA übernimmt automatisch entsprechende Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nur, wenn die Betroffenen im letzten Jahr vor Leistungsbeginn rentenversicherungspflichtig waren.

Doch auch bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können auf dem Rentenversicherungskonto Zeiten angerechnet werden – unter folgenden Voraussetzungen: Die betroffene Person muss eine versicherte Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit unterbrochen haben und sich bei der BA arbeitslos gemeldet haben.

Alle Anrechnungszeiten zählen bei 35-jähriger Wartezeit für die Altersrente langjährig Versicherter und für die Altersrente schwerbehinderter Menschen mit. Erfüllen sie die zeitlichen Voraussetzungen, wird geprüft, ob eine Höherbewertung niedriger Beiträge möglich ist. 

Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten sind rentenrechtlich beitragsfreie Zeiten, während derer Versicherte aus persönlichen Gründen an der Beitragszahlung gehindert werden. Dazu gehört unter anderem laut § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI die Arbeitslosigkeit.

Quellen

DGB „arbeitsmarkt aktuell“ 04/2014: http://bit.ly/1qCOyGf

Deutsche Rentenversicherung Bund: http://bit.ly/1qCOVk9

 

Michael van den Heuvel

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.