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DAZ aktuell
Grünes Licht für EU-Rezepte
Bundesrat stimmt Anerkennung zu – Länder wollen mehr Mitsprache bei Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
Für die Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten gibt es nun grünes Licht. Die Bundesrepublik war durch die Blockade im Bundestag mit der Umsetzung in Verzug geraten. Nun werden in § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zwei neue Absätze eingefügt: Der neue Absatz 1a regelt den Grundsatz, dass Verschreibungen aus den EU-Mitgliedstaaten, aus anderen EWR-Staaten und aus der Schweiz den in Deutschland ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen gleichgestellt sind. Vorausgesetzt sie enthalten die ihre Authentizität verifizierenden Angaben nach § 2 Absatz 1 AMVV und sind von (Zahn-)Ärzten ausgestellt, die in ihrem Mitgliedstaat zur Ausübung ihres Berufes berechtigt sind. Die Regelungen des § 3a AMVV (Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid) sowie die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt. In Absatz 1b werden die Angaben aufgeführt, die in Deutschland ausgestellte Cross-border-Verschreibungen enthalten müssen. Für Medizinprodukte werden entsprechende Regelungen aufgenommen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur GKV-Finanz- und Qualitätsreform beraten und hierzu Stellung genommen. Er fordert, die Länder stärker in die Aufgaben des geplanten wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen einzubinden. Zudem möchten die Länder ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung.
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