Aus den Ländern

Das Leitbild bitte konkreter

Stellungnahme der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG)

Die DPhG begrüßt den vorgelegten Leitbildentwurf für die öffentliche Apotheke. Das darin skizzierte Leitbild wird den vielfältigen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen weitgehend gerecht, indem es die demografischen Veränderungen und die damit verbundenen Herausforderungen und Risiken in der Arzneimitteltherapie berücksichtigt. Die flächendeckende Etablierung patientenorientierter Dienstleistungen in der öffentlichen Apotheke ist die richtige Antwort auf das Bedürfnis der Patienten nach mehr Arzneimitteltherapiesicherheit und hat das Potenzial, die Rolle der Apotheken als Kompetenzzentren für alle Fragen rund um Arzneimittel nachhaltig zu stärken.

Die DPhG vermisst jedoch einige für die Zukunft des Apothekerberufs wesentliche Aspekte und empfiehlt, die folgenden Punkte zu ergänzen bzw. konkreter zu formulieren:

1. Obwohl das Leitbild nur für die öffentliche Apotheke gelten soll, erscheint es der DPhG unverzichtbar, in der Präambel darauf hinzuweisen, dass ApothekerInnen auch außerhalb der öffentlichen Apotheke vielfältige Aufgaben wahrnehmen. Nicht die Apotheken an sich, sondern wissenschaftlich ausgebildete ApothekerInnen sind die „Experten für Arzneimittel“, deren Kernkompetenz auch in anderen Berufsfeldern unverzichtbar ist. Ein Leitbild für die öffentliche Apotheke kann deshalb nicht isoliert von der beruflichen Tätigkeit von Apothekern außerhalb der Apotheke gesehen werden. Wünschenswert wäre eine kurze Nennung der Berufsfelder, um dann den Fokus auf die öffentliche Apotheke zu legen.

2. Es ist unverständlich, warum im Leitbildentwurf nicht auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (Aktionsplan AMTS) Bezug genommen wird. Darin finden sich konkrete berufsgruppenübergreifende Maßnahmen, die zur Verbesserung der AMTS ergriffen werden bzw. werden sollen und die auch die öffentlichen Apotheken betreffen. Aus Sicht der DPhG wäre es wichtig, herauszustellen, dass die Weiterentwicklung des Apothekenleitbildes die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans AMTS unterstützen soll und wird.

3. Ein wesentlicher Punkt im Leitbild ist das Ziel, dass Apotheken im Rahmen eines heilberuflichen Netzwerks die individuelle Arzneimitteltherapie begleiten und Verantwortung für deren Erfolg übernehmen. Dieses gilt insbesondere für Patienten mit Polymedikation. Es wird richtig festgestellt, dass dafür eine kollegiale und effiziente Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen erforderlich ist. Die DPhG vermisst jedoch den Hinweis, dass diese Zusammenarbeit zum Wohl des Patienten vor allem mit dem behandelnden Arzt erfolgen muss. Ärzte als die wichtigsten Partner werden im vorliegenden Entwurf kein einziges Mal genannt. Jede Apotheke sollte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Ärzten in ihrem Umfeld aufbauen und pflegen.

4. Die Qualifizierung des Apothekenpersonals ist eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für die Etablierung patientenorientierter Dienstleistungen. Dieser Aspekt kommt in dem vorliegenden Entwurf zu kurz. Die Rolle der Universitäten bei der Qualifizierung von Apothekern in Form von Wissens-, Fähigkeits- und Kompetenzvermittlung sowie und das Bekenntnis zur universitären Ausbildung sollten daher im Leitbildentwurf erwähnt werden. Dies gilt auch für die wachsende Bedeutung von Zertifikatskursen und Masterstudiengängen zur Weiterqualifizierung, die in Zusammenarbeit mit Universitäten angeboten werden.

5. Apotheker haben ein Hochschulstudium absolviert und wenden wissenschaftliche Erkenntnisse in ihrer beruflichen Praxis an. Daher sollten sie auch in der Lage sein, in ihrem eigenen Umfeld wissenschaftliche Daten zu generieren. Zahlreiche Forschungsprojekte in deutschen Apotheken zeigen, dass auf diese Weise wertvolle neue Erkenntnisse zur Arzneimitteltherapie, insbesondere zur Therapietreue und zur Selbstmedikation, gewonnen werden können. Außerdem kann auf diese Weise der Nutzen patientenorientierter Dienstleistungen evaluiert werden, was für deren Akzeptanz, Honorierung und Weiterentwicklung unverzichtbar ist. Dieser Aspekt sollte daher in einem Leitbildentwurf nicht fehlen.

Abschließend sei festgestellt, dass das vorgeschlagene Leitbild für die öffentliche Apotheke einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, dem eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft zu wünschen ist und dem weitere Leitbilder für andere wichtige Berufsfelder des Apothekers folgen sollten. Die Umsetzung wird gelingen, wenn alle Beteiligten aus dem Berufsstand auf dasselbe Ziel hinarbeiten. Die DPhG wird den Leitbildprozess auch in Zukunft begleiten und unterstützen. 

Prof. Dr. Ulrich Jaehde, Vorsitzender RG Rheinland, wissenschaftlicher Beirat

Prof. Dr. Kristina Leuner, Fachgruppe Klinische Pharmazie

Prof. Dr. Irmgard Merfort, wissenschaftlicher Beirat

Apothekerin Kathrin Müller, Vizepräsidentin Offizinpharmazie

Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Präsident

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