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HPV-Ausschreibung: Sanofi bietet nicht mit | Kritik an AOK-Zytoausschreibung | Streit um Packungs-beilagen für Blinde

Sanofi bietet nicht mit

Der Impfstoffhersteller Sanofi Pasteur MSD wird sich nicht an der Ausschreibung der AOKen Niedersachsen und Hessen für HPV-Impfstoffe beteiligen. Sanofi befürchtet, dass die HPV-Impfquote von derzeit 40 Prozent in Deutschland durch Rabattverträge weiter sinkt. Das Unternehmen verweist darauf, dass gerade exklusive Ausschreibungen Versorgungsprobleme schaffen können. Denn ein Hersteller, der keinen Vertrag hat, plant weniger Dosen ein und kann den Ausfall eines Mitbewerbers angesichts der komplexen Herstellung der Impfstoffe kaum kompensieren. Zudem seien die beiden auf dem Markt erhältlichen HPV-Impfstoffe – das bivalente Cervarix® von GSK und das tetravalente Gardasil® von Sanofi – nicht vergleichbar. Doch für die AOK ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium. Dies vernachlässige den unterschiedlichen medizinischen Nutzen beider Produkte und schränke die Therapieentscheidung der Ärzte ein, so Sanofi.

Kritik an AOK-Zytoausschreibung

Der Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V., Wolfram-Arnim Candidus, hält der AOK Hessen vor, die Rechte krebskranker Patienten abzubauen. Durch ihre Zytostatikaausschreibung, in deren Folge nur noch zwölf Apotheken in Hessen die ambulante medikamentöse Versorgung dieser Patienten übernehmen, sei das Recht auf die freie Apothekenwahl erheblich eingeschränkt. Die wohnortnahe Versorgung werde in der Regel zerstört – zulasten einer nur scheinbar wirtschaftlichen Verbesserung. Denn der Preis der Zytostatika werde durch die Ausschreibungen zwar kurzfristig gesenkt – dafür müssten die an Krebs erkrankten AOK-Versicherten weitere Wege zurücklegen. Auch die notwendige enge Zusammenarbeit zwischen ihrem Arzt und Apotheker werde untergraben. Candidus forderte Ärzte und Apotheker auf, sich zu wehren. Das Recht des Patienten auf die freie Apotheken- und Arztwahl dürfe nicht durch ein „unsachliches Kostenmanagement“ der AOK zerstört werden. Erst recht aber nicht durch „Erpressungsmethoden der AOK“. Damit spricht er die Retaxationen von Apothekern an, die ohne Liefervertrag, aber auf Wunsch des Patienten, Zytostatika abgegeben haben.

Streit um Packungsbeilagen für Blinde

Seit Herbst 2005 sind Pharmaunternehmen nach dem Arzneimittelgesetz verpflichtet, die Informationen aus den Beipackzetteln auch blindengerecht zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist mit der Umsetzung dieser Vorgabe aber nicht zufrieden – ebenso wenig mit den jüngsten Plänen der Pharmabranche, eine Hotline einzurichten: Über eine zentrale Nummer sollen Patienten an die einzelnen Pharmaunternehmen weitergeleitet werden, wo ihnen die wichtigen Gebrauchsinformationen vorgelesen werden können. Der DBSV befürchtet, die Hersteller könnten ihren Dienst für Blinde und Sehbehinderte nur noch telefonisch anbieten – dabei könne er nur eine Ergänzung zum bestehenden Angebot www.patienteninfo-service.de sein. Diese Website hatten der DBSV und die Rote Liste Service GmbH 2010 ins Leben gerufen. Hersteller können hier Beipackzettel im Großdruck hinterlegen und als Hörbuch bereitstellen. Das finden bislang jedoch die wenigsten Firmen praktikabel.

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