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Pharmazeutisches Recht
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Florbetaben
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 5. März 2014 (BAnz AT 05.03.2014, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Florbetaben“ vom 20. Februar 2014 abgedruckt.
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