Einbruchschutz

Alles – nur kein Einbruch!

Wie Sie Ihre Apotheke wirksam schützen können

Von Harald Schmidt | Gewerbeobjekte, angefangen vom Kiosk über Gaststätten, Lager- und Produktionshallen, Handwerksbetriebe bis hin zu Ladengeschäften mit hochwertigen Artikeln sind nach polizeilichen Erfahrungen immer wieder Ziel von Einbrechern. Dies gilt ebenso für Büros, Kanzleien, Arztpraxen und Apotheken. Doch viele Geschäftsinhaber sind der Meinung, sie könne ein Einbruch nicht treffen. Ist es dann doch passiert, sitzt der Schock oft tief; die Realität hat die Geschädigten schnell eingeholt. Es ist also besser, vorzubeugen und sich vor einem Einbruch zu schützen, denn das einzige Gesetz, das die ungebetenen Gäste beachten, ist das Hebelgesetz.

Eine Bemerkung vorneweg: Den typischen Einbrecher gibt es nicht. Das Spektrum reicht vom Gelegenheitstäter in der Nachbarschaft bis zu gezielt und überregional operierenden Einbrecherbanden („organisiertes Verbrechen“), die oft mit brachialer Gewalt vorgehen, um schnell an Beute zu kommen.

Leicht erreichbare und schlecht gesicherte Eingangstüren, Fenster, Schaufenster, Kellerlichtschächte usw. sind für Einbrecher günstige Gelegenheiten. Türen und Fenster werden oft schon in Sekundenschnelle überwunden. Aber auch offene und gekippte Fenster, die Eingangstür, die nur ins Schloss gezogen ist, oder der sorglose Umgang mit Schlüsseln erleichtern Einbrüche. In Gewerbeobjekte dringen Einbrecher aber auch über Dächer ein oder durchbrechen sogar Wände.„Sicherungen bringen eh nichts – Einbrecher kommen überall rein ...“ Das ist ein Irrtum! Gegen Einbruch kann man auch Gewerbeobjekte schützen. Die Polizei macht immer wieder, und gerade auch im gewerblichen Bereich die Erfahrung, dass Einbrecher an einer Sicherungstechnik scheitern. Seien es mechanische Sicherungen oder Einbruchmeldeanlagen. Einbrecher sind nicht immer gut ausgerüstete „Profis“. Sie lassen sich oft schon durch einfache, aber wirkungsvolle technische Sicherungen abhalten.

Fakt ist: Eine sichtbare Sicherungstechnik wirkt eher abschreckend als anziehend. Denn Sicherungstechnik bedeutet längere „Arbeitszeit“ für den Einbrecher, und damit steigt sein Risiko, ertappt zu werden.

Erfahrungsgemäß erreicht man durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik, richtigem Verhalten und personellen sowie organisatorischen Maßnahmen einen guten Einbruchschutz. Eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle spielt aber auch die Aufmerksamkeit von Nachbarn und Zeugen.

Dieser Beitrag kann kein allgemeingültiges Patentrezept zur Sicherung von Apotheken sein. Er will vielmehr einen Überblick über gegebenenfalls bestehende Schwachstellen geben und mögliche Maßnahmen zum Einbruchschutz aufzeigen. Es kommt letztendlich immer auf den Einzelfall an. Deshalb sollte vor einem Um- oder Neubau die richtige Beratung erfolgen. Lassen Sie sich persönlich und individuell bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle beraten.

Informationen zum Thema Einbruchsicherung finden Sie auch auf der Website: www.k-einbruch.de

Geprüfte einbruchhemmende Türen

Bei Neu- und Umbauten sollte man geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627 einbauen lassen, die ab der Widerstandsklasse (Resistance Class) RC 2 einen guten Einbruchschutz gewährleisten. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Da einbruchhemmende Türen „aus einem Guss“ sind, muss man sie nicht nachrüsten. Es gibt sie in verschiedenen Widerstandsklassen, als zweiflügelige Türen, in Übergrößen und auch als sogenannte Multifunktionstüren. Letztere erfüllen u.a. auch die Anforderungen an den Brandschutz.

Einbruch durchs Fenster Hier hat der Täter leichtes Spiel gehabt, um in die Wohnung einzudringen.

Die Außentür der Medikamentenschleuse sollte in der Widerstandsklasse RC 3 und die Innentür (Zugang zur Apotheke) mindestens in RC 2 ausgeführt sein. Damit ist eine sichere Lagerung der außerhalb der Öffnungszeiten angelieferten Medikamente sichergestellt.

Ganzglastüren werden meist aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) gefertigt. Der Begriff „Sicherheitsglas“ bezieht sich allerdings nur auf den Unfallschutz und nicht auf den Einbruchschutz. Dieser lässt sich am besten durch eine zusätzliche Tür, ein Rollgitter oder einen Rollladen erreichen. Diese sollten möglichst hinter der Glastür eingebaut werden. Kommt dies nicht infrage, sollten für jedes Türblatt wenigstens aufgesetzte Spezialschlösser, die oben und unten mindestens 20 mm weit ausschließen, montiert werden.

Hinweise

Erforderliche Brandschutztüren dürfen in der Regel nicht nachgerüstet werden (Information beim Türhersteller – erkennbar am Kennzeichnungsschild im Falz). Nachträgliche Änderungen können zum Verlust der Zulassung führen. Ggf. muss die komplette Tür ausgetauscht werden. Bei der sicherungstechnischen Nachrüstung von Rettungs- bzw. Notausgangstüren darf die Fluchtwegsfunktion nicht eingeschränkt werden. Es gelten die entsprechenden Vorschriften und Bestimmungen.

Automatische Türanlagen

Übliche Standardausführungen von automatischen Türanlagen sind meist leicht zu überwinden. Eine wirkungsvolle Nachrüstung ist oft nicht möglich oder ist sehr aufwendig. Es gibt allerdings geprüfte, einbruchhemmende Schiebetüranlagen in der Widerstandsklasse RC 2. Für Schiebetüren sind zwischenzeitlich auch geprüfte und zertifizierte Nachrüstungen verfügbar. Außerhalb der Geschäftszeiten können diese Türanlagen aber auch zusätzlich durch geprüfte einbruchhemmende (Drehflügel-)Türen, Rollläden oder Rollgitter gesichert werden. Auch hier sollte grundsätzlich eine Montage hinter der Türanlage bevorzugt werden. Dabei kann ein Nachtverschluss in das Gitter integriert werden, sodass während des Notdienstes lediglich die automatische Tür eingeschaltet wird und zwischen ihr und Gitter eine Schleuse entsteht. Damit ist nicht nur ein wirkungsvoller Einbruchschutz realisiert, sondern gleichzeitig auch ein Schutz vor Überfall, da ein Betreten der Apotheke nicht möglich ist.

Fenster und Fassaden

Bei Neu- und Umbauten erhält man ebenfalls durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Fenster bzw. Fenstertüren nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt.

Schaufenster sollten mit angriffhemmenden Verglasungen nach DIN EN 356 ab der Widerstandsklasse P4A gesichert werden. Alternativ können auch innen angebrachte Rollgitter zur Sicherung von Schaufenstern montiert werden. Grundsätzlich gilt: Kleinere Schaufenster lassen sich meist besser sichern als groß dimensionierte Schaufenster. Sie sollten über einen stabilen, gemauerten oder betonierten Sockel verfügen (Durchfahrtschutz) und nicht bodenbündig eingebaut sein.

Einbruchhemmende Fensterbeschläge

Übliche Fensterbeschläge wehren keinen Einbruch ab. Wenn für jemanden der Einbau zertifizierter einbruchhemmender Fenster aktuell nicht infrage kommt, sollte er zumindest die Fensterbeschläge durch geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende (Nachrüst-)Fensterbeschläge nach DIN 18104 Teil 2 ersetzen lassen. Zusätzlich sind hier abschließbare Fenstergriffe erforderlich. Bei Holz- oder Kunststofffenstern ab Baujahr ca. 1990 ist ein Austausch der Beschläge durch einen Fachbetrieb grundsätzlich möglich. Diese Beschläge sind im Fensterelement (Falz) eingelassen und nicht sichtbar.

Wichtig

Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, denn sie bieten keinen Schutz gegen das meist von Einbrechern praktizierte Aufhebeln der Fensterflügel.

Lichtkuppeln

Übliche Lichtkuppeln haben keinen ausreichenden Einbruchschutz und können von Einbrechern schnell überwunden werden. Deshalb sollten nur geprüfte einbruchhemmende Ausführungen gewählt werden. Eine Nachrüstung der Lichtkuppeln selbst ist aufgrund ihrer labilen Gesamtkonstruktion meist unmöglich. Es könnten aber z.B. innenseitig Gitter angebracht werden. Der Einbau von Gittern wäre auch bei Lichtkuppeln mit einer RWA-Funktion (Rauch- und Wärmeabzug-Anlagen) möglich, sofern der Öffnungsquerschnitt noch ausreicht.

Lichtkuppeln sind für Einbrecher bequeme Einstiegsluken, wenn sie nicht (wie hier) von innen durch ein Gitter gesichert sind.

Rollläden/Rollgitter

Rollläden eignen sich zur nachträglichen Sicherung von Türen, Ganzglastüren, automatischen Schiebetüranlagen, Durchgängen und ggf. Schaufenstern. Dazu könnten aber auch Rollgitterkonstruktionen eingesetzt werden, vorausgesetzt es handelt sich um geprüfte einbruchhemmende Ausführungen. Falls möglich, sollten Rollläden und Rollgitter innenseitig montiert werden. Zur „Sicherung“ von Fenstern reichen übliche Standardrollläden nicht aus! Jedoch bieten geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Rollläden nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 im heruntergelassenen Zustand einen guten Einbruchschutz. Ob der Einsatz solcher Rollläden empfehlenswert ist, hängt von der Art und der Nutzung der entsprechenden Bereiche ab.

Rollgitter hinter allen Fenstern und Türen erschweren dem Einbrecher die „Arbeit“, und oft schrecken sie ihn ab.

Kellerfenster

Kellerfenster können mit feststehenden Gittern, raumseitig montierten, abschließbaren Fenstergittern oder vorgelegten Riegelstangen, z.B. aus Profilstahl, gesichert werden. Auch stahlarmierte Betongitter sind geeignet.

Kellerlichtschächte

Betonierte Kellerlichtschächte haben den Vorteil, dass sie sich mechanisch besonders gut sichern lassen. Dazu eignen sich z.B. geprüfte einbruchhemmende Kellerschachtroste nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2, sogenannte Rollenrostsicherungen, aber auch stahlarmierte Glasbetonbausteine. Kommen diese nicht infrage, sollten die Gitterroste wenigstens mit speziellen Abhebsicherungen (am besten an allen vier Ecken) gesichert werden. Diese sollten im Mauerwerk und möglichst tief im Lichtschacht verankert werden. Kunststofflichtschächte eignen sich nicht zur Befestigung von Hochhebesicherungen. Diese sollten daher im Mauerwerk verankert werden.

Die Fenster an Lichtschächten sind oft nicht einbruchsicher. Mancher Einbrecher nimmt daher den Umweg über den Keller.

Wertschutzschränke („Tresore“)

Auf die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln gemäß DIN EN 1143-1 wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen. Um zu vermeiden, dass ein Wertbehältnis komplett entwendet und anschließend aufgebrochen wird, sollte es generell nach Vorgabe des Herstellers massiv und fachgerecht verankert werden; dies gilt insbesondere, wenn es ein Eigengewicht von weniger als 1000 kg aufweist.

Als Verschlusssysteme gibt es die klassischen Doppelbartschlösser sowie mechanische bzw. elektronische Zahlenkombinationsschlösser. Diese Schlösser sind auch miteinander kombinierbar. Soll der Wertschutzschrank nur zu einer bestimmten Zeit zu öffnen sein, ist dies mit einem zeitgesteuerten Schloss möglich. Wichtig ist, dass sowohl mit dem Schlüssel als auch mit der jederzeit umstellbaren Zahlenkombination besonders sicherheitsbewusst umgegangen wird. Der Wertschutzschrank sollte möglichst verdeckt aufgestellt werden, sodass er nicht von jedermann einseh-bar ist.

Wer einen Tresor mit einem elektronischen Zahlenschloss hat, kann ihn an eine vorhandene Einbruch- (EMA) und Überfallmeldeanlage (ÜMA) aufschalten und über ihn einen Überfallalarm auslösen. Der Schrank lässt sich trotzdem öffnen, setzt aber über einen speziellen Öffnungscode einen Alarm ab.

Einbruchmeldeanlagen

Apotheken sollten mit einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage ausgestattet werden, weil diese die mechanischen Sicherungen um einen wichtigen zusätzlichen Aspekt ergänzt. Je nach Art und Umfang kann eine Einbruchmeldeanlage abschrecken, sodass es erst gar nicht zum Einbruch kommt, oder sie kann bei einem erkannten Einbruch schnell und gezielt hilfeleistende Stellen (Wach- und Sicherheitsunternehmen, ggf. Polizei) alarmieren.

Das Risiko für Einbrecher, entdeckt und festgenommen zu werden, steigt erheblich. Bei der Planung sollte möglichst nach dem Prinzip verfahren werden: „Zuerst die Alarmierung, dann das mechanische Hindernis!“ Das heißt, die Einsatzkräfte sollten noch vor dem Überwinden der mechanischen Sicherungen eintreffen. Einbruchmeldeanlagen sollten so ausgelegt sein, dass über sie im Notfall auch ein Überfallalarm ausgelöst werden kann.

Kommt der Einbau einer Einbruchmeldeanlage infrage, sollte man sich möglichst frühzeitig bei einer (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle erkundigen. Die Beratung ist neutral und in vielen Bundesländern kostenlos.

Wichtig!

Eine Einbruchmeldeanlage sollte unbedingt fachgerecht projektiert, installiert und instand gehalten werden. Projektierungs- und Installationsfehler müssen vermieden werden, denn die beste und teuerste Anlage ist nutzlos, wenn sie überwunden werden kann oder wenn sie ständig Falschalarme auslöst. Deshalb sollten nur qualifizierte Errichterunternehmen beauftragt werden. In vielen Bundesländern bekommt man bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen einen entsprechenden Adressennachweis. Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sollten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese sind in Normen und Richtlinien (z.B. VDE 0833, VdS 2311) niedergelegt. Für den Einsatz in Gewerbeobjekten kommen Anlagen der Klassen B oder C infrage, wobei die Anlagen der Klasse C einen höheren Schutz bieten.

Arten der Überwachung

Es gibt die Außenhautüberwachung, die fallen- und schwerpunktmäßige Überwachung (Raumüberwachung) und die Einzelobjektüberwachung sowie eine Kombination dieser Überwachungsarten. Welche Überwachungsart empfehlenswert ist, hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei der Außenhautüberwachung werden alle relevanten Öffnungen, wie Türen und Fenster in der Außenhaut eines Objekts überwacht. Die besonders gesicherte Außentür (RC 3) der Medikamentenschleuse sollte nicht von der EMA überwacht werden. Den Zugang von der Schleuse in die weiteren Räumlichkeiten der Apotheke gilt es allerdings mit einem Alarm zu sichern. Damit ist sichergestellt, dass die Scharf-/Unscharfschaltung (Ein-/Ausschalten) der EMA nur durch berechtigtes Personal vorgenommen werden kann.

Die Außenhautüberwachung hat den wesentlichen Vorteil, dass sie den Alarm bereits vor dem Eindringen in das Objekt auslöst. Bei der fallenmäßigen Überwachung werden vorwiegend solche Bereiche überwacht, die Einbrecher wahrscheinlich betreten werden (z.B. Flure, Treppenhäuser).

Bei einer schwerpunktmäßigen Überwachung werden vorzugsweise Räume mit einer hohen Wertkonzentration überwacht. In beiden Fällen werden bevorzugt Bewegungsmelder eingesetzt. Bei der Einzelobjektüberwachung werden besonders gefährdete Objekte, wie z.B. Wertschutzschränke, mit speziellen Meldern einzeln überwacht.

Procedere vor, bei und nach dem Einbau

Von den Errichterunternehmen einer ÜMA/EMA sollten detaillierte Angebote gefordert werden, in denen neben der Auflistung der einzelnen Geräte auch genaue Beschreibungen enthalten sind, was, wie, womit und warum überwacht wird (Sicherungskonzeption). Vor der Auftragsvergabe sollte schriftlich bestätigt werden, dass die Planung, Geräteauswahl, Installation und Instandhaltung von ÜMA/EMA unter Einhaltung der einschlägigen Normen/Bestimmungen/Regelwerke/Richtlinien, insbesondere der Normenreihen DIN EN 50130, 50131, 50136 und der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, in der jeweils neuesten veröffentlichten Fassung (wenn in Überarbeitung: in der Entwurfsfassung) bzw. in Abstimmung mit dem Versicherer als VdS-anerkannte EMA erfolgt. (Beim Angebot einer VdS-anerkannten EMA gehört ein schriftliches Attest zur EMA automatisch und ohne Aufpreis zum Lieferumfang.)

Soll es sich um eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage handeln, sollte der Apothekenleiter das Überwachungskonzept vor der Auftragsvergabe mit dem Versicherer abstimmen. Er sollte darauf achten, dass ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die von einer nach DIN EN 45011 akkreditierten Prüf-/Zertifizierungsstelle (z.B. des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, Bonn, oder der VdS Schadenverhütung GmbH, Köln) geprüft/zertifiziert sind und eine entsprechende Zertifizierungsnummer besitzen.

Es sollte vereinbart werden, dass nach Abschluss der Installationsmaßnahmen die Ausführungsunterlagen gemäß DIN VDE 0833 Teil 3 Ziffer 6.4 (z.B. Installationsplan, Meldergruppenverzeichnis, Liste der Anlagenteile) an den Apothekenleiter übergeben werden. Wichtig ist, dass das Errichterunternehmen eine ausführliche Einweisung in die Bedienung der ÜMA/EMA vornimmt. Zudem müssen das Betriebsbuch sowie eine ausführliche und verständliche Bedienungsanleitung übergeben werden.

Die Ausstellung einer Anlagenbeschreibung nach dem polizeilichen Pflichtenkatalog hilft, um später bei eventuellen Mängeln einen Rechtsanspruch begründen zu können. Es sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere die verlangten Abweichungen von den Regelwerken, die in Auftrag gegeben wurden und ausführlich mit den entsprechenden Auswirkungen erläutert wurden, in der Anlagenbeschreibung festgehalten sind.

Hinweis

Gegebenenfalls sind Auflagen des Versicherers zu beachten. In diesem Fall sind Abweichungen im VdS-Attest zu dokumentieren.

Nach Fertigstellung der ÜMA/EMA sollte ein Probebetrieb vereinbart werden. Die Anlage kann nur dann als „abgenommen und übergeben” angesehen werden, wenn alle Unterlagen überreicht worden und während des Probebetriebs keine Fehlfunktionen und Falschalarme aufgetreten sind, die auf Projektierungsmängel oder Installationsfehler zurückgeführt werden können. Der Apothekenleiter sollte die ÜMA/EMA in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Unternehmen warten lassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre bestimmungsgemäße und zuverlässige Funktion.

Videoüberwachung

Für viele potenzielle Täter hat eine Videoüberwachung eine nicht zu unterschätzende, abschreckende Wirkung. Werden die Videobilder aufgezeichnet und damit das Ereignis dokumentiert, ist eine spätere Auswertung möglich. Dadurch können sich wichtige Fahndungs- und Ermittlungsansätze für die Polizei ergeben. Wenn die Videoanlage nicht ausschließlich zur Abschreckung und Beweissicherung dienen soll, sondern zum sofortigen Erkennen von Straftaten genutzt wird, ist beim Erkennen der Straftat eine unverzügliche Reaktion – z.B. die verdeckte Auslösung eines Überfallmelders – erforderlich. Entsprechende Wach- und Interventionskräfte müssen verfügbar sein.

Wichtig!

Auf eine fachgerechte und kriminaltaktisch richtige Projektierung und Montage eines dem Stand der Technik entsprechenden Videosystems sollte besonderer Wert gelegt werden. Die gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Nachbarschaftshilfe

Die Polizei kann nicht überall sein, um Straftaten zu verhindern. Deshalb gilt grundsätzlich auch für eine Apotheke, was sich zum Schutz vor Wohnungseinbrechern bewährt hat: Nachbarschaftshilfe. Nachbarn können sich beim Schutz vor Kriminalität gegenseitig helfen. Deshalb sollte der Kontakt zu den Nachbarn gepflegt und mit ihnen auch über das Thema „Sicherheit“ gesprochen werden. Dazu gehört auch, dass bei verdächtigen Wahrnehmungen nicht weggeschaut, sondern der Nachbar sofort informiert wird. Zudem sollten Rufnummern, die telefonische Erreichbarkeit und ggf. genaue Anschriften während der Abwesenheit ausgetauscht werden.

Allgemeine Tipps

Gekippte Fenster sind leicht zu öffnen. Das können auch unprofessionelle Gelegenheitstäter.

Die nachfolgenden Verhaltensempfehlungen der Polizei leisten einen wichtigen Beitrag zum richtigen sicherheitsbewussten Verhalten und damit zum aktiven Einbruchschutz:

  • Vor Geschäftsschluss kontrollieren, ob alle Türen und Fenster verschlossen sind.
  • Einbruchmeldeanlagen scharf schalten.
  • Nur ins Schloss gezogene Türen sind von außen leicht zu öffnen. Deshalb sollten Türen immer grundsätzlich zweifach abgeschlossen werden.
  • Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Auch Rollläden nach Geschäftsschluss schließen.
  • Mit Schlüsseln und Zahlencodes sicherheitsbewusst umgehen und nicht in fremde Hände geben.
  • Schlüssel von „Tresoren“ und Generalschlüssel, aber auch Schlüssel von Firmenfahrzeugen unbedingt sicher aufbewahren. Schreibtischschubladen oder Schlüsselkästen sind dafür ungeeignet.
  • Bei Schlüsselverlust Schließzylinder auswechseln.
  • Sicherheit ist „Chefsache“. Der Apothekenleiter sollte mit seinen Mitarbeitern über das Thema Sicherheit sprechen, diese entsprechend sensibilisieren und einen Sicherheitsverantwortlichen benennen.
  • Auf fremde Personen und Fahrzeuge achten. Verdächtige Personen ansprechen, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Besondere Merkmale verdächtiger Personen und Fahrzeuge einprägen und notieren.
  • Eine Konfrontation mit Tätern vermeiden.
  • Bei Gefahr und verdächtigen Wahrnehmungen (Personen, Fahrzeuge) sofort die Polizei über Notruf 110 verständigen.

Weitere Informationen finden Sie in der bei allen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen und Landeskriminalämtern erhältlichen Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ sowie auf der Website www.k-einbruch.de. Abschließend gilt: Schützen Sie nicht nur Ihre Apotheke, sondern auch Ihre eigenen „vier Wände“ vor Einbrechern! 

Die Polizei klärt nicht nur Verbrechen auf, sondern will auch Verbrechen verhindern. Nutzen Sie die Angebote!

Autor

Harald Schmidt, Kriminaloberrat und Geschäftsführer der Zentralen Geschäftsstelle des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart

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