Gesundheitspolitik

Beitragsschuldengesetz verfehlt sein Ziel

Deutliche Kritik: Tatsächlich keine Entlastung für Krankenversicherte

BERLIN (jz) | Ziel des „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ (Beitragsschuldengesetz) war es eigentlich, säumigen Zahlern und Nichtversicherten die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu erleichtern – doch das wurde „gehörig verfehlt“, beklagt die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale. Gesetzliche und private Kassen setzten den seit August 2013 geltenden Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden nur widerwillig um. Hinzu kommt: Der Schuldenstand bei den Krankenkassen ist heute höher als vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

„Wir helfen denjenigen, die aus den Beitragsschulden nicht mehr rauskamen“, lobte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) das Gesetz der schwarz-gelben Regierung im Sommer 2013. Es sollte Hunderttausenden in Deutschland Entlastung bringen. Nicht Krankenversicherte konnten sich danach bis zum Jahresende bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern, ohne die Beiträge für die zurückliegenden Jahre nachzahlen zu müssen. Zudem sollten Versicherte, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (1. April 2007 in der GKV und seit 1. Januar 2009 in der PKV) nicht zahlen konnten, entlastet werden.

Doch das Gesetz hat sein Ziel „gehörig verfehlt“, moniert die Verbraucherzentrale NRW: Die Krankenversicherer erschwerten vielen Versicherten, die mit einem hohen Beitragsrückstand in der Kreide stünden, den finanziellen Neuanfang mit langen Bearbeitungszeiten und intransparenten Restschulden. Ohnehin hätten nur wenige Nichtversicherte, denen der Erlass fünf Monate lang – bis zum 31. Dezember 2013 – eine schuldenfreie Rückkehr in eine Krankenkasse garantiert hatte, innerhalb dieser kurzen Frist den Weg zurück in die Krankenversicherung gefunden.

Langfristig wird sich die Situation säumiger Zahler oder Nichtversicherter durch den Beitragserlass nach Meinung der NRW-Verbraucherzentrale nicht ändern. Seit dem 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden, allerdings mit gelockerten Regeln: Beitrags-Nachzügler in der GKV müssten pauschal etwa 43 Euro pro Monat abstottern, erklären die Verbraucherschützer. Privatversicherte könnten ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Der Verein mahnt gleichwohl: Wer seine Beiträge und Nachzahlungen nicht schultern könne, werde auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen.

Schuldenstand heute höher als zuvor

Eine Statistik des Bundesversicherungsamts macht das Ausmaß des Säumnisproblems deutlich: Danach ist der Schuldenstand freiwillig Versicherter und Unversicherter mit 2,8 Milliarden Euro inzwischen höher als vor Inkrafttreten des Gesetzes, wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtete. Anfang 2013 betrug er noch 2,1 Milliarden Euro. „Würde das Gesetz wirken, dann müsste der Schuldenstand inzwischen deutlich gesunken sein. Das Gegenteil ist aber der Fall.“ Freiwillig Versicherte waren Anfang 2013 mit rund 1,4 Milliarden Euro verschuldet, im Juni 2014 waren es rund 1,7 Milliarden Euro. Bei den bisher Unversicherten waren es Anfang 2013 noch 600 Millionen Euro – inzwischen ist es eine Milliarde Euro. 

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