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- AZ 14/2014
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Gesundheitspolitik
Vorübergehender Lucentis-Kompromiss
Apozyt verzichtet auf Auseinzelung von original Lucentis®-Durchstechflaschen
Novartis und Apozyt streiten seit drei Jahren vor Gericht um Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Abfüllens von Fertigspritzen zur Behandlung von Augenerkrankungen mit Teilmengen der zugelassenen Fertigarzneimittel Lucentis® und Avastin®. Mitte Januar entschied das Landgericht Hamburg – nachdem es zu dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hatte –, dass Apozyt für die Auseinzelung eine entsprechende Zulassung benötigt. Damit folgt es der Auffassung von Novartis. Apozyt legte gegen diese Entscheidung des Landgerichts Berufung ein. Der Fall geht damit in die zweite Instanz und wird am Hanseatischen Oberlandesgericht weiterverhandelt.
Novartis mit eigener Lucentis® Fertigspritze
Mitte März brachte Novartis dann in Deutschland eine als Fertigarzneimittel zugelassene Lucentis®-Fertigspritze auf den Markt. Parallel dazu einigten sich die Parteien darauf, dass Apozyt bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf die Auseinzelung von Teilmengen aus original Lucentis®-Durchstechflaschen verzichtet. Patientenindividuelle Fertigspritzen mit Bevacizumab (Avastin®) oder Aflibercept (Eylea®) will Apozyt allerdings weiterhin herstellen und vertreiben. „So bleibt die für Arzt und Patient notwendige Therapiefreiheit erhalten“, erklärt Aposan-Geschäftsführer Dr. Clemens Künzer. „Und die Vereinbarung gibt uns bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens die gewünschte Rechtssicherheit.“
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