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Gesundheitspolitik
Kabinett beschließt GKV-Finanzreform
Mit dem geplanten Reformstart Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen zunächst von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zulasten der Kassenmitglieder soll entfallen. Stattdessen sollen die Kassen selbst einen einkommensabhängigen prozentualen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten nehmen können. Mittelfristig werden dadurch höhere Beiträge auf Millionen Versicherte zukommen. Arbeitgeber sollen allerdings nicht stärker belastet werden – ihr Anteil von 7,3 Prozent wird festgeschrieben.
Zudem sieht der Gesetzentwurf die Errichtung eines Qualitätsinstituts zur Verbesserung der medizinischen Versorgung vor.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, sprach von einem schmerzlichen Zugeständnis ihrer Fraktion an die Union: „Die SPD wird sich an dieser für uns schwierigen Stelle an den Koalitionsvertrag halten“, sagte sie. „Wir weisen aber darauf hin, dass damit der Arbeitgeberbeitrag nicht für alle Zeiten festgeschrieben wird.“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verteidigte das Schonen der Wirtschaft. Er wolle nicht, „dass eskalierende Lohnnebenkosten Arbeitsplätze vernichten und damit die Grundlage eines solidarischen Gesundheitswesens untergraben“.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn fand positive Worte für die Abkehr von der Kopfpauschale: „Die Versicherten können auch künftig einfach und schnell vergleichen, was sie bei welcher Kasse für ihr Geld bekommen. Es ist gut, dass der Streit um unterschiedliche Finanzierungssysteme nach über zehn Jahren mit diesem Beitragsgesetz beendet ist und gleichzeitig der Weg in eine nachhaltige Finanzierung beschritten werden kann.“
Kassen: Grundsätzlich positiv
Grundsätzlich positiv bewertet der AOK-Bundesverband den Gesetzentwurf: „Die Finanzierungsfragen werden fair und pragmatisch beantwortet und das Thema Qualität bekommt einen neuen Motor“, so der Vorstandsvorsitzende Jürgen Graalmann.
Zustimmung auch von den Ersatzkassen: „Die Abschaffung des pauschalen Zusatzbeitrages ist die richtige Entscheidung für die GKV“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek). Das Gesetz korrigiere Fehlentwicklungen im Wettbewerb, und die Krankenkassen erhielten wieder mehr Freiheiten über die Gestaltung der Beitragssätze. Entfallen werde zukünftig auch das aufwendige und bürokratische Monster „Sozialausgleich“.
Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zum Aufbau eines Qualitätsinstitutes: „Die Krankenhäuser begrüßen die Initiative zur Errichtung eines gesetzlich begründeten Qualitätsinstitutes. Wir verbinden damit die Erwartung, dass der Vergleich und die Bewertung von Krankenhäusern auf eine objektive und faire Grundlage gestellt und selbstgestrickten Qualitätsvergleichen von Krankenkassen ein Ende gesetzt wird.“
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