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Gesundheitspolitik
Appell für Barrierefreiheit
STUTTGART (ks) | In Baden-Württemberg rufen die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) die Aufsichtsbehörden der Apotheken auf, die geforderte Barrierefreiheit „mit Bedacht“ auszulegen. „In begründeten Einzelfällen muss der Betrieb einer Apotheke auch ohne Barrierefreiheit möglich sein, denn eine Apotheke mit Stufe ist, auch für gehbehinderte Menschen, besser als keine Apotheke“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier.
Grundsätzlich bekennen sich auch LAK und LVKM zur in der Apothekenbetriebsordnung verankerten Barrierefreiheit. Apotheken als Teil des Gesundheitssystems wüssten, wie bedeutend es ist, für jedermann gut erreichbar zu sein. Dennoch sei in manchen Apotheken mit angemessenem Aufwand eine Barrierefreiheit nicht herzustellen, zumeist aus Gründen des Denkmalschutzes.
Fällt eine Apotheke weg, kann dies in einigen Gegenden allerdings die Versorgung verschlechtern. Die Bestimmung der Apothekenbetriebsordnung müsse daher so ausgelegt werden, dass eine flächendeckende Versorgung auf jeden Fall gewährleistet sei. Die beiden Organisationen weisen darauf hin, dass ihnen keinerlei Beschwerden von Menschen mit Behinderung vorliegen, dass ihnen eine Apotheke nicht zugänglich gewesen sei.
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