Was Wann Wo

Begleitender Unterricht

Die Apothekerkammer Berlin führt den Unterricht für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum im Sommer 2013 in der Zeit vom 17. 4. bis 13. 5. 2013 durch. Der Unterricht findet als Blockunterricht Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.45 Uhr und Samstag von 8.30 bis 13.30 Uhr statt.


Veranstaltungsort: Berliner Apotheker-Verein, Apotheker-Verband Berlin (BAV) e.V., Carmerstr. 3, 10623 Berlin-Charlottenburg (Achtung: Es sind keine Parkplätze vorhanden).

Die "Informationen für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und Ausbilder" können als pdf-Dokument von der Kammerhomepage www.akberlin.de > Ausbildung > Pharmazeuten im Prak-tikum heruntergeladen oder schriftlich per Fax bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Fax (0 30) 31 59 64-30, unter dem Stichwort "Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum Winter 2013" angefordert werden. Die Anmeldung für den Kammerunterricht finden Sie auf der Hompage www.akberlin.de > Ausbildung > Pharmazeuten im Praktikum.


Anmeldeschluss: 8. 4. 2013

Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Der komplette Stundenplan kann drei Tage vor Unterrichtsbeginn von der Homepage www.akberlin.de > Pharmazeuten im Praktikum heruntergeladen werden.

Die Informationen und Anmeldeunterlagen rund um den Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum und das Praktikum sind in einem PDF-Download-Paket zusammengestellt.


Teilnahmevoraussetzungen

  • Bestandener Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Wer bis zum Anmeldeschluss noch nicht den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen hat, die Prüfung aber vor Beginn des Unterrichts ablegen wird, kann sich anmelden.

  • Pharmazeuten im Praktikum mit Ausbildungsplatz in Berlin oder Brandenburg

Am Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum der Apothekerkammer Berlin können Pharmazeuten im Praktikum teilnehmen, die das Praktikum ganz oder teilweise in einer Apotheke oder sonstigen Ausbildungsstätte in Berlin oder Brandenburg absolvieren. Sie gelten mit der rechtzeitigen Anmeldung als zugelassen. Gesonderte Zulassungsbestätigungen werden an diesen Teilnehmerkreis nicht verschickt.

  • Externe Pharmazeuten im Praktikum

Wer das Praktikum vollständig in einem anderen Bundesland absolviert, kann von der Apothekerkammer Berlin zum Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum zugelassen werden, soweit Plätze frei sind.

Externe Pharmazeuten im Praktikum, die sich zum Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum angemeldet haben, erhalten eine Woche nach Anmeldeschluss von der Apothekerkammer Ber-lin Nachricht, ob sie zum Unterricht zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Wir bitten, von telefonischen Anfragen vor Anmeldeschluss abzusehen, da keine Aussagen über freie Plätze gemacht werden können.

  • Regelmäßige Teilnahme

Um die Teilnahmebescheinigung und damit die Zulassung zur Dritten Staatsprüfung zu erlangen, müssen nach einer Verfügung der Senatsverwaltung 85% des Unterrichts gehört werden. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind durch Attest gegenüber der Apothekerkammer Berlin nachzuweisen. Es besteht Teilnahmepflicht für alle Stunden. Dienstverpflichtungen, personelle Engpässe, Teilnahme an Seminaren etc. berechtigen nicht zum Fehlen am Unterricht. Da vom Arbeitgeber eine Freistellung erfolgt, ist die tatsächliche Unterrichtszeit der Arbeitszeit gleichzusetzen. Unentschuldigtes Fehlen stellt daher eine Verletzung der Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag dar.


Vorankündigung Unterricht für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum Winter 2013

Das Wintersemester 2013 wird voraussichtlich im November beginnen und sich über den ganzen Monat erstrecken. Anmeldungen können ab der Bekanntmachung der konkreten Termine erfolgen. Der Unterricht für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum findet als Blockunterricht Montag bis Freitag ganztags und am Samstag bis voraussichtlich 13.30 Uhr statt. In jedem Semester wird der komplette Stoff vermittelt.



DAZ 2013, Nr. 8, S. 116

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.