DAZ aktuell

Die Eckpunkte stehen

Aber es gibt noch viele Stolpersteine beim ABDA-KBV-Modell

BERLIN (lk). Nach langem Tauziehen haben jetzt die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Sachsen und Thüringen, die Landesapothekerverbände (LAVn) Sachsen und Thüringen und die AOK Plus dem Eckpunktepapier zur Umsetzung des Pilotprojektes zum ABDA-KBV-Modell zugestimmt. Das teilten die Beteiligten in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Allerdings startet das Pilotprojekt erst im 3. Quartal 2013. Bis dahin gilt es, noch viele Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

Noch nicht im Detail geregelt ist im Eckpunktepapier beispielsweise die Honorierung der teilnehmenden Apotheker und Ärzte. Einig sind sich die Beteiligten zwar, dass von Anbeginn eine Honorierung erfolgen soll. Die Höhe des Honorars ist allerdings nicht festgelegt. Darum dürfte es noch ein heftiges Ringen geben. "Die Vertragspartner vereinbaren aufwandsbezogene und leistungsgerechte, gegebenenfalls in Teilen erfolgsabhängige Vergütungen für Arzt und Apotheker, z. B. jährliche patientenbezogene Grundpauschale für den Datenabgleich, modulare Vergütung für die Teilbereiche AMTS-Prüfung und Therapietreueintervention, Staffelung in Abhängigkeit von der Komplexität des Monitorings und der Interventionen", heißt es lediglich im Eckpunktepapier.

Erleichterung über Eckpunktepapier

Allerdings gibt es zunächst einmal Erleichterung, dass jetzt nach den langwierigen Verhandlungen überhaupt ein Eckpunktepapier vereinbart werden konnte: "Ich freue mich, dass dieses zukunftsweisende Modellvorhaben nun in der Praxis erprobt werden kann. Wir erhoffen uns dadurch Vorteile für Patienten und Ärzte. Für die Patienten wird die Arzneimitteltherapie-sicherheit erhöht, und für die Ärzte sinkt das Regressrisiko", sagte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Langfristig solle das neue Modell preisorientierte Wirtschaftlichkeitsprüfungen ganz ablösen.

Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßte den Fortschritt des Projektes: "Die Patienten können sich auf die Umsetzung des gemeinsamen Konzepts von Ärzten und Apothekern freuen. Wir sind überzeugt davon, dass sich ein großer Nutzen für die Menschen und das Gesundheitssystem nachweisen lässt. Zusätzlich zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung soll auch die Therapietreue erhöht werden. Ganz besonders freue ich mich persönlich, dass das Modell nicht nur in Thüringen, sondern auch in meinem Heimatland Sachsen umgesetzt wird."

Die Bausteine für eine bessere Arzneimittelversorgung

Das geplante Modellvorhaben zur flächendeckenden Umsetzung der Inhalte des ABDA-KBV-Konzeptes in Thüringen und Sachsen sieht im Wesentlichen drei Bestandteile vor, um eine Optimierung der Arzneimittelversorgung zu erzielen: eine Wirkstoffverordnung, die die Verordnung von Wirkstoffen anstelle von Präparaten vorsieht, die Etablierung eines wirkstoffbezogenen Medikationskataloges, in dem Mittel der Wahl für versorgungsrelevante Indikationen festgelegt werden und das Medikationsmanagement, mit dem die gesamte Medikation des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt analysiert wird mit den Zielen, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden.

Umsetzung als dreistufiges Modell

Für die Umsetzung des Vorhabens wurde ein dreistufiges Modell vereinbart. Die vertragliche Umsetzung der Stufe 1 (Wirkstoffverordnung) wird zum 1. April 2013 angestrebt. Die Wirkstoffverordnung bedarf einer gesonderten Unterstützung in der Verordnungssoftware der Arztpraxis (mit automatisierter Umsetzung von Präparateverordnung auf Wirkstoffverordnung) sowie in den Softwareprogrammen der Apotheken (Suchfunktionserweiterung). Im medizinisch begründeten Einzelfall ist es dem Arzt weiterhin möglich, von der Vorgabe einer Wirkstoffverordnung abzuweichen und/oder eine Substitution auszuschließen.

In der Apotheke kann in begründeten Einzelfällen von der Abgabe eines konkreten Rabattarzneimittels abgesehen werden (z. B. wenn die Therapietreue des Patienten gefährdet wäre, wenn ein Arzneimittel wegen einer Hilfsstoffallergie nicht abgegeben werden kann oder wenn andere gravierende Gründe dagegen sprechen würden). Die Abgaberegelungen für entsprechende Sonderfälle sind zu definieren.

Im Hinblick auf die Austauschbarkeit von Arzneimitteln im Rahmen der ärztlichen Verordnung (z. B. bezogen auf austauschbare Darreichungsformen und Wirkstoffe) bleiben alle gesetzlichen Regelungen unberührt. Die Wirkstoffverordnung gilt nur für gemeinsam zwischen den Vertragspartnern abgestimmte Arzneimittelwirkstoffe.

Die vertragliche Umsetzung der Stufe 2 (Medikationskatalog) wird für das 3. Quartal 2013 angestrebt. Die Stufe 2 beinhaltet neben den Eckpunkten der Stufe 1 folgende Eckpunkte: Verpflichtender Einsatz eines AIS mit geeigneter Funktionalität durch die teilnehmende Arztpraxis mit der Nutzung einer Anwendungsspezifikation zum Medikationskatalog. Erfolgsabhängige Beteiligung der teilnehmenden Ärzte an den auf die Umsetzung des Medikationskataloges zurückzuführenden Einsparungen.

Die vertragliche Umsetzung der Stufe 3 (Medikationsmanagement) wird für das 4. Quartal 2013 angestrebt. Die Stufe 3 beinhaltet neben den Eckpunkten der Stufen 1 und 2 folgende Eckpunkte: Zur Durchführung des Medikationsmanagements wird eine zentrale, arzt- und apothekenübergreifende IT-Lösung aus heutiger Sicht unter Nutzung des KVSafeNet zur sicheren patientenindividuellen Zusammenführung von Arzneimitteilverordnungsdaten ("Medikationsserver") mit ausschließlichem Zugriff durch teilnehmende Ärzte und teilnehmende Apotheker unter Wahrung des Datenschutzes entwickelt. Um eine möglichst vollständige Übersicht über die Medikation für teilnehmende Ärzte und Apotheken zu erhalten, fügt die AOK Daten von Verordnungen hinzu, die von nicht teilnehmenden Ärzten und Apotheken für eingeschriebene Patienten erfolgten/abgegeben wurden.

Als Voraussetzung für die Abrechnung des Medikationsmanagements müssen Ärzte und Apotheker an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zu den Inhalten und Prozessen des Konzeptes teilgenommen und ein Abgleich der Medikationsdaten zwischen der teilnehmenden Arztpraxis und der teilnehmenden Apotheke stattgefunden haben.

Transparente Einschreibephase

Die Vertragspartner vereinbaren eine vorgelagerte transparente Einschreibephase für Ärzte und Apotheker und ein Einschreibemodell für Versicherte, wobei die Versicherteneinschreibung wahlweise beim teilnehmenden Arzt oder in der teilnehmenden Apotheke erfolgen kann. Dabei wird zuvor sichergestellt, dass nur Patienten der am Modellvorhaben teilnehmenden Vertragsärzte zur Einschreibung angesprochen werden.

Regelhafter Datenaustausch

Die Vertragspartner etablieren einen regelhaften patientenbezogenen Datenaustausch der relevanten arzneimitteltherapiebezogenen Informationen und des jeweils aktuellen Medikationsplanes für alle teilnehmenden AOK PLUS-Versicherten zwischen den AIS-Systemen der teilnehmenden Arztpraxen und den Apothekensoftwareprogrammen zur Berücksichtigung bei Folgeverordnungen und zur Beratung der Versicherten insbesondere auch bei der Selbstmedikation, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.

Kriterien zur Patientenauswahl

Die Vertragspartner vereinbaren Kriterien zur Patientenauswahl für das Medikationsmanagement (z. B. mindestens fünf systemische Dauermedikamente, keine Pflegeheimpatienten, keine Patienten mit bestehender Medikamentenverblisterung). Die AOK PLUS kann auf Basis der ihr kollektivvertragsrechtlich zur Verfügung stehenden Daten für geeignete Patienten entsprechende Empfehlungen aussprechen. Interventionsvorschläge von Apothekern werden den behandelnden Ärzten, erfolgte Interventionen (Medikationsanpassungen) von Arztseite der betreuenden Apotheke übermittelt.

Bei Bedarf wird eingegriffen

Ärzte und Apotheker führen für Versicherte mit Interventionsbedarf AMTS-Prüfungen und/oder Maßnahmen zur Verbesserung der Therapie- und Einnahmetreue von Medikamenten (Compliance) durch. Dazu gehören zum Beispiel gemeinsame Auswertung des Medikationsplanes/Monitoring der Therapietreue/Persistenz mit gezielter Beratung bei Lücken in der Rezepteinlösung, Intensivberatungen bei Therapieumstellungen/Erstverordnungen, ggf. Einsatz eines ursachenadaptierten Non-Compliance-Interventionsmodells bei Patienten mit suboptimaler Einnahmetreue (Non-Adhärenz).



DAZ 2013, Nr. 5, S. 11

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