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"Azubis sind keine billigen Arbeitskräfte!"

Ausbildung – das ist die Vorbereitung auf einen Beruf. Und so wie in vielen Betrieben Überstunden für Angestellte zur Normalität gehören, wird auch von Azubis die Anwesenheit über die regulären Arbeitszeiten hinaus zunehmend erwartet. Im Interview nehmen Vertreterinnen von ADEXA zu dieser Praxis kritisch Stellung. Gleichzeitig startet die Apothekengewerkschaft eine Online-Umfrage zu diesem Thema, die sich an PKA-Azubis, Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und PTA-Praktikanten richtet.

? Frau Freudenfeld, als Referatsleiterin Schulen & Unis stehen Sie in engem Kontakt mit vielen PKA-Schulen. Welche Probleme zum Thema Überstunden sind Ihnen von Ihren Schulbesuchen bekannt?

Michaela Freudenfeld: Das Problem taucht meist in Zusammenhang mit der Vergütung von Überstunden oder der Sonn- und Feiertagsarbeit auf. Dazu haben die PKA-Azubis in den Veranstaltungen Fragen. Dabei hören sie in der Regel zum ersten Mal, dass Azubis eigentlich gar keine Überstunden machen dürfen, weil sie als Lernende im Betrieb sind und nicht als "normale" Arbeitskräfte eingesetzt werden sollen. Dann werden mir viele Einzelfälle geschildert: von ganz simpler Mehrarbeit durch längere Anwesenheit in der Apotheke über Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu der Verpflichtung, an internen Fortbildungen – meist am Abend oder am Wochenende – teilzunehmen, ohne dass es einen Freizeitausgleich gibt. Häufig sind auch längere Anwesenheiten in der Apotheke nach der Schule, weil die Wegezeiten nicht angerechnet bzw. schlicht ignoriert werden. Gemeinsam ist den Berichten, dass die Azubis in der Regel nicht wissen, dass Überstunden normalerweise tabu sind, und dass sie sich nicht dagegen zur Wehr setzen. Eine PKA-Azubi erzählte, sie mache regelmäßig Überstunden und habe daher kaum noch Zeit, für ihre Klausuren und Prüfungen zu lernen. Wenn sie allerdings eine Klausur verhaut, macht ihr ihre Chefin Vorwürfe. In einem anderen Fall wurde der Auszubildenden mitgeteilt, sie habe im ersten Ausbildungsjahr noch "Schonzeit", ab dem zweiten Jahr müsse sie sich aber auf Überstunden einstellen. Die Angst, den Ausbildungsplatz zu verlieren oder zu dem zeitlichen Stress auch noch Probleme mit dem Chef oder der Chefin zu kriegen, ist sehr groß. Manchmal haben andere Azubis oder Praktikanten in der jeweiligen Apotheke bereits vergeblich versucht, sich zur Wehr zu setzen. Deren Scheitern entzieht den Azubis dann jeglichen Mut. Es gibt zwar noch keine genauen Zahlen, aber Überstunden sind in den PKA-Klassen meiner Infoveranstaltungen regelmäßig ein Thema. Mal sind es nur Einzelfälle, es ist aber im letzten halben Jahr auch schon vorgekommen, dass die überwiegende Mehrheit betroffen ist. Problematisch finde ich die "Normalität" dieses Zustands. Solange man in der Ausbildung ist, macht man eben mit, was der Chef von einem verlangt. Zum einen geht es hier um die Ausbeutung von Auszubildenden als billige Arbeitskräfte, zum anderen aber auch darum, dass es für diese jungen Menschen schwierig ist, durch so einen Berufseinstieg ein Selbstbewusstsein als Arbeitnehmerin mit bestimmten Rechten zu entwickeln.


Die Fachgruppe PKA


Für die beruflichen und berufspolitischen Interessen der PKA gibt es bei ADEXA die Fachgruppe PKA. Kontakt und Infos über

Ulla Odendahl, fachgruppe-pka@adexa-online.de.

Jedes ADEXA-Mitglied gehört je nach Beruf bzw. Ausbildungsgang automatisch einer Fachgruppe an, kann an deren Treffen teilnehmen und sich in die gewerkschaftliche Arbeit einbringen. Alle ADEXA-Mitglieder in der Fachgruppe PKA erhalten zusammen mit dem "Spektrum" auch die PKAaktiv.


? Frau Schenkel, Sie unterrichten als Lehrkraft in Hessen PKA-Schülerinnen. Was berichten Ihre Schülerinnen über Überstunden?

Anne Schenkel: Etwa die Hälfte der Schülerinnen macht gelegentlich als Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung oder auch regelmäßig jede Woche Überstunden, die in den meisten Fällen gutgeschrieben werden. Überstunden ohne Ausgleich, zum Beispiel jeden Tag eine halbe Stunde länger, sind bei meinen Klassen zum Glück selten.


Mitglied schon als Azubi


Niedriger Beitrag, voller Service

Der Anspruch auf tarifliche Ausbildungsvergütung und 33 Tage Urlaub, dazu die kostenlose Rechtsberatung bei Problemen am Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz – das sind zwei wichtige Gründe, warum auch PKA-Azubis mit einer Mitgliedschaft bei ADEXA gut fahren, und das bei niedrigen Beiträgen! Gleich informieren unter www.adexa-online.de/mitglied-werden.


? Frau Hansen, als ADEXA-Rechtsanwältin an Sie die Frage: Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für PKA-Azubis in puncto Überstunden?

Minou Hansen: Sonderregelungen gibt es zum einen für Minderjährige: Sie dürfen einschließlich der Berufsschulzeiten nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings sind Überstunden für alle PKA-Azubis praktisch unzulässig. Da es sich nicht um ein Arbeits-, sondern um ein Ausbildungsverhältnis handelt, muss die Beschäftigung in der Apotheke immer der Ausbildung dienen. Ein Ausbildungszweck ist bei Überstunden allerdings kaum vorstellbar.


Neue Online-Umfrage "Überstunden in der Ausbildung"

Sie sind PKA-Azubi, PhiP oder PTA-Praktikant/in? Bitte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage, mit der wir das Phänomen Überstunden während der Ausbildung erfassen wollen:

www.adexa-online.de/umfrage. Vielen Dank!


? Unterscheiden sich tarifgebundene und nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse in dieser Beziehung?

Hansen: Im Hinblick darauf, dass Überstunden in Ausbildungsverhältnissen im Regelfall unzulässig sind, gilt für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse das gleiche wie für nicht tarifgebundene. Ein Vorteil der Tarifbindung ist allerdings, dass bei ausnahmsweiser Mehrarbeit Zuschläge von 25% ab der 41. Stunde anfallen. Auch Sonntagsarbeit von volljährigen PKA-Azubis (zum Beispiel bei Centeröffnungen am Wochenende) ist nach dem Tarifvertrag mit einem Zuschlag von 85% versehen.


? Was kann die ADEXA-Rechtsberatung für betroffene Auszubildende tun?

Hansen: Die ADEXA-Rechtsberatung kann zunächst die Azubis über ihre Rechte informieren und ihnen das nötige Wissen vermitteln, sich gegen ihren Ausbilder durchzusetzen. Sollte es Verstöße geben, mit denen der oder die Auszubildende allein nicht weiterkommt, können wir in Kontakt mit dem Ausbilder treten. Da wir ebenfalls über sehr gute Kontakte zu den Apothekerkammern verfügen, können wir auch bei Abbruch einer Ausbildung meistens schnelle und unkomplizierte Unterstützung bieten.


ADEXA-Rechtsberatung


Wann sind Überstunden ausnahmsweise erlaubt?

  • Die Überstunden sind freiwillig, sie dienen Ausbildungszwecken, ein Ausbilder ist anwesend, und die Mehrarbeit wird entsprechend mit Zeit- bzw. Geldzuschlag vergütet.

  • Es handelt sich um einen Notfall (Überschwemmung o. ä.), nicht aber um krankheitsbedingte Personalknappheit.


Sind Pausen und Fahrzeiten Arbeitszeit?

  • Bei Azubis sind die Wege- und Pausenzeiten des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit anzurechnen!

  • In der Apotheke zählen Pausen dagegen nicht zur Arbeitszeit.


Besonderer Schutz für minderjährige Azubis:

  • Pro Tag sind für Jugendliche 8 Stunden das Limit, an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden, wenn an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger gearbeitet wird.

  • Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen (§ 15 JArbSchG).

  • Nach einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden müssen minderjährige Azubis nicht mehr arbeiten; dieser Tag wird trotzdem mit 8 Stunden angerechnet. Erst ein zweiter Schultag pro Woche ist nach der Schule noch bis auf maximal 8,5 Stunden am Ausbildungsplatz zu verbringen (§ 9 JArbSchG).


Mehr Infos zum Thema Überstunden und deren Vergütung unter

www.adexa-online.de.


Die Fragen stellte Dr. Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2013, Nr. 5, S. 81

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