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AV Sachsen zum ABDA/KBV-Modell: Apotheker sollen Patientengespräche führen gegen Extra-Honorar
Eine Sprecherin der für die Kommunikation des ABDA/KBV-Modells zuständigen KV Sachsen qualifizierte diese Informationen als „Zwischenstand der Arbeitsgruppe“. Änderungen seien noch möglich. Ein an den Verhandlungen teilnehmender Apothekervertreter bestätigte diesen Sachstand. Die Unterschrift unter den Vertrag zwischen den Apothekern und Ärzten aus Sachsen und Thüringen sowie der AOK Plus soll im ersten Quartal 2014 erfolgen.
Leichtere Auswahl dank Code
Nach den vorliegenden Informationen sollen für die Verordnung künftig auf dem Rezept zwei Zeilen ausreichen. Für den Start der Wirkstoffverordnung sind bereits 27.000 PZN in die neue Codierung umgewandelt worden. Jedes Arzneimittel erhält für seinen Markennamen einen sechsstelligen Code, der auf das Rezept gedruckt wird. Vor und hinter dem sechsstelligen Verordnungs-Code einschließlich Prüfziffer steht jeweils eine Raute. Vor der ersten Raute wird die Anzahl der abzugebenden Packungen gedruckt. Hinter der zweiten Raute folgen in Klarnamen die Angaben zum Wirkstoff, zur Wirkstärke, zur Darreichung, zur Menge und die N-Größe.
In seiner Praxis sucht der Arzt auf seinem Computer das zu verordnende Arzneimittel weiterhin per Produktnamen. Auf das Rezept gedruckt wird allerdings vom Computer der dazugehörige Code. Diesen Code kann der Apotheker mit seiner neuen Software entschlüsseln. Das soll dem Apotheker die Auswahl der für AOK Plus- Patienten abzugebenden Rabattarzneimittel erleichtern. Es sollen bis zu drei Arzneimittel in der Apothekensoftware angezeigt werden können. Der Apotheker wählt das passende Arzneimittel aus.
Eigeninitiative notwendig
Insgesamt hat die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte und Apotheker in ihrem Wirkstoffkatalog 189 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen zusammengestellt. Davon entfallen 171 auf Monotherapien und 18 auf Wirkstoffkombinationen. Wie schon bekannt, soll die Wirkstoffverordnung unmittelbar nach der im 1. Quartal 2014 erwarteten Vertragsunterzeichnung in den Modellregionen Sachsen und Thüringen starten.
Nachdem sich Apotheker und Ärzte in das Modellprojekt eingeschrieben haben, kann das eigentliche Medikationsmanagement in der Apotheke beginnen. Dafür soll der Apotheker Patienten auf eigene Initiative gewinnen. AOK Plus-Patienten können sich dann freiwillig in des Extra-Programm einschreiben. Damit willigen sie der Weitergabe ihrer Medikationsdaten an die AOK Plus und an die behandelnden Ärzte und einer einjährigen Bindung an Hausarzt und Apotheke ein.
In einem ersten ausführlichen Patientengespräch sollen die Apotheker die komplette Medikation der Patienten einschließlich der Selbstmedikation abfragen. Anschließend soll der Apotheker die Angaben dokumentieren. Diese Daten werden auf einen Server übertragen, auf den AOK Plus und eingeschriebene Ärzte Zugriff erhalten sollen. Einschließlich möglicher Nachfragen beim behandelnden Arzt oder Hinweisen an diesen, sind für das erste Patientengespräch 90 Minuten kalkuliert.
Vorteil: Der Apotheker kann Doppelverordnungen, Pseudo-Doppelverordnungen, Verträglichkeit mit OTC-Medikamenten entdecken und sieht eventuell sogar Therapieverbesserungen. Die AOK Plus verspricht sich davon durch die Erhöhung der Rabattquote Einsparmöglichkeiten. Der Arzt wird bei diesen Wirkstoffen aus seiner Budgetverantwortung entlassen.
Extra-Honorar für Gespräche
Auf das ausführliche Erstgespräch soll jedes Quartal ein weiteres 20-minütiges Patientengespräch folgen. Für diese Gespräche erhalten die Apotheker ein Extra-Honorar. Über die Höhe des Honorars wurde auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Sachsen nichts mitgeteilt.
Investieren muss der teilnehmende Apotheker in die Anschaffung eines neuen Servers mit erhöhtem Sicherheitsstandard und Datenschnittstelle zum ABDA/KBV-Server, auf dem alle Patientendaten gespeichert werden sollen. Im Gespräch sind Zuschüsse zu den Investitionskosten durch die AOK Plus.
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