Adexa-Info

Zwillinge heißt nicht: alles doppelt

Aktuelles Urteil zur Familienförderung

Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und nicht voll berufstätig sind, haben bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats ihres Sprösslings Anspruch auf Elterngeld. Die bekannte Regelung beinhaltet zwei Partnermonate. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht klar geregelt, wie Mehrlingsgeburten aus fiskalischer Sicht zu bewerten sind.

In einem Grundsatzurteil stellte das Bundessozialgericht klar, laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) könne jeder Elternteil bei Mehrlingen für jedes Kind Ansprüche erfüllen, um in den Genuss staatlicher Leistungen zu kommen. Mutter oder Vater steht also frei, wie sie die erste Zeit planen. Unter Berücksichtigung der Partnermonate bleibt es bei maximal 14 Monaten. Dabei sieht das BEEG in § 2 Absatz 6 lediglich weitere 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor.

Einen mehrfachen Einkommensersatz bei Zwillingen oder Drillingen gibt es entsprechend den Regelungen in § 3 Absatz 2 BEEG nicht. 

Quellen:

Bundessozialgericht, Az. B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R.

 

Michael van den Heuvel

 

Leipziger Fortbildungstag am 16. November

Rezeptur, Arbeitsrecht und Gesprächsführung

Fortbildungsaktive Apothekenangestellte laden wir herzlich nach Leipzig ein: Auf dem Programm steht die Plausibilitätsprüfung in der Rezeptur. ADEXA-Juristin Minou Hansen wird typische arbeitsrechtliche Probleme im Apothekenalltag und deren Lösung vorstellen. Und am Nachmittag geht es in einem Workshop um die „vier Seiten einer Nachricht“ bei der Gesprächsführung. Weitere Infos und Anmeldung unter

www.adexa-online.de/leipzig.

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