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Mitgliederversammlung des Apothekerverbands
Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e.V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 12.11.2011, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung berufe ich hiermit die 78. Mitgliederversammlung am Samstag, dem 9. November 2013, 15.00 Uhr, nach Kiel, Steigenberger Hotel Conti Hansa, Schlossgarten 7, ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung Dr. Peter Froese, Vorsitzender
2. Vortrag und anschließende Diskussion „Gesundheitsökonomische Herausforderungen für die Apotheken in Schleswig-Holstein“ Diplom-Mathematiker Uwe Hüsgen, Unternehmensberater und Publizist, Essen
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht zur aktuellen Lage Dr. Peter Froese, Vorsitzender
5. Jahresbericht der Geschäftsführung Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer
6. Anfragen und Diskussion
7. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
8. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes
9. Satzungsänderungen Vorgesehen ist die Anpassung der Vertretungsregelungen des Vorstandes in § 6 der Satzung an die Erfordernisse einer flexibleren Vertretung nach außen, insbesondere in den Organen der Apothekerorganisationen auf Bundesebene (ABDA, DAV).
10. Verschiedenes
An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen. Über die Ladung und Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).
Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 26. Oktober 2013 beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.
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