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So nicht!
BAV beschwert sich wegen „Spiegel“-Beitrag beim Deutschen Presserat
„Seitens des BAV sehen wir in dem Beitrag ‚Pillendreher als Datendealer‘ von Autor Hilmar Schmundt einen ethischen Verstoß u.a. gegen die Präambel des Pressekodex, ‚… fair, nach bestem Wissen und Gewissen …‘“, so der Verband in einer Mitteilung. Die Fairness hätte geboten, in der Überschrift nicht zu suggerieren, dass Apothekerinnen und Apotheker Patientendaten verkaufen. Zumal der Autor dies gemäß seinen Recherchen gewusst habe.
„Aus unserer Sicht liegt zudem ein Verstoß gegen Ziffer 1: ‚…wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse‘ vor. Überschrift und Bild zum Artikel vermitteln die Information, Apotheken verkauften Patientendaten. Erst bei vollständiger Lektüre des Artikels wird deutlich, dass dem nicht so ist“, so er BAV. Beim Durchblättern ohne Lesen des Artikels bleibe jedoch nur diese Information hängen.
Der BAV sei der Auffassung, dass der Autor Hilmar Schmundt auch gegen Ziffer 2 des Pressekodex verstoße: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden.“
Die Überschrift „Pillendreher als Datendealer“ sei selbst nach den Erkenntnissen des Autors nicht richtig. Im weiteren Verlauf des Artikels werde einem Dienstleistungszentrum – und nicht Apotheken – unterstellt, Rezeptdaten ohne ausreichende Verschlüsselung zu verkaufen. BAV: „Wobei selbst dies angezweifelt werden darf.“ Eine ganze Berufsgruppe werde dadurch an exponierter Stelle des Artikels in Misskredit gebracht.
Ferner verstoße die Überschrift „Pillendreher als Datendealer“ gegen den Pressekodex, Ziffer 9 – Schutz der Ehre: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen“. Apotheker würden als „Pillendreher“ bezeichnet, also Insekten, die im Volksmund als „Mistkäfer“ bekannt sind. Die Definition von „Dealer“ laute gemäß einem Artikel in Wikipedia: „(…) Der Drogenhandel in diesem Sinne gilt als ein Teilbereich der Drogenkriminalität. Drogenhändler dieser Art werden international auch als Dealer (…) oder Pusher bezeichnet“. Durch die beiden Termini werde eine gesamte Berufsgruppe ungerechtfertigt diffamiert und kriminalisiert, die gerade vom Vertrauen lebt, das ihre Kunden und Patienten in sie setzen.
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