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Notdienstpauschale passiert Bundestag

Keine Gegenstimmen – Bundesrat entscheidet nun

BERLIN (lk). In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) ohne Gegenstimmen verabschiedet. Union, FDP und Die Linke stimmten zu, SPD und Grüne enthielten sich. Es soll am 1. August in Kraft treten. Das ANSG muss aber zuvor noch den Bundesrat passieren. Die Zustimmung der Länderkammer gilt aber als sicher.

Das ANSG wurde vor der abschließenden Abstimmung im Ausschuss nochmal nachgebessert. So darf der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anzahl der Privatrezepte einzelner Apotheken schätzen, falls keine verlässlichen Angaben vorliegen und dafür eine Strafgebühr von maximal 500 Euro erheben. Ebenfalls 500 Euro Strafgebühr werden für Apotheker fällig, die unberechtigten Einspruch gegen die Festsetzung der Notdienstpauschale durch den DAV einlegen. Mit der Auszahlung der neuen Pauschale kann sich der DAV einen Monat länger Zeit lassen. Ursprünglich sollte die Auszahlung spätestens zwei Monate nach Quartalsende erfolgen. Es bleibt dabei, dass das Apothekenhonorar um 16 Cent steigt, die an den neuen Notdienstfonds abgeführt werden müssen.

Mit einer Klarstellung im Bericht des Ausschusses hat die Regierungskoalition zudem ihren politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass die Notdienstpauschale von den Finanzämtern als "echter Zuschuss" gewertet wird, der nicht umsatzsteuerpflichtig sein soll.

Stimmt der Bundesrat wie erwartet am 5. Juli dem ANSG zu, kann die neue Notdienstpauschale erstmals zum Jahresende 2013 anteilig für das dritte Quartal ausgezahlt werden. Das Gesetz soll zum 1. August in Kraft treten.

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