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Pharmazeutisches Recht
Homöopathisches Arzneibuch
Vom 29. April 2013 (aus BAnz. vom 03.06.13, B4)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Durch den Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere revidierte Monographien, zwei Reagen-zienbeschreibungen und eine neue Monographie erstellt. Diese Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage).
neue Monographie und Reagenzienbeschreibungen
Amanita muscaria
Reagenzienbeschreibung für Muscimol RH in Amanita muscaria
Reagenzienbeschreibung für 4-Dodecylresorcinol RH in Rhus toxicodendron
revidierte Monographien
Actaea spicata
Asterias rubens
Chelidonium majus, V. 3a
Ergänzende Regeln zur Allg. Monographie "Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen" für Galium mollugo, Leonurus cardiaca und Cupressus sempervirens
Ferrum sidereum
Geum urbanum e rhizomate, ethanol. Decoct.
Hämatit
Luffa operculata
Oxalis acetosella
Rhus toxicodendron
Robinia pseudoacacia
Thryallis glauca
Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monographien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 5. August 2013 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
Bonn, den 29. April 2013 65.1.02 – 3660 – H7425 – 242167/13 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger
Die Anlagen sind hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit den Anlagen können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger Verlags-GmbH kostenlos als pdf herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen "Amtlichen Teil" (BAnz. AT, 03.06.2013, B4).
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