Arzneimittel und Therapie

Aflibercept: Hinweis auf geringen Zusatznutzen


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer frühen Nutzenbewertung Aflibercept (Zaltrap®) unter die Lupe genommen. Dieses Präparat ist seit Februar 2013 in Kombination mit einer bestimmten Chemotherapie für Erwachsene mit metastasiertem Krebs des Dick- oder Enddarms zugelassen, bei denen eine Chemotherapie mit Oxaliplatin die Erkrankung nicht aufhalten konnte. Das IQWiG sieht zwar beträchtliche Vorteile in Bezug auf das Gesamtüberleben – die Lebenserwartung stieg im Mittel um ein bis zwei Monate – , aber auch erhebliche Nebenwirkungen. Bei der Behandlung mit Aflibercept seien in allen Altersgruppen schwerwiegende und schwere unerwünschte Ereignisse sowie Therapieabbrüche häufiger vorgekommen. Deshalb stufte das IQWiG das Ausmaß des Zusatznutzens von Aflibercept im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie von beträchtlich auf gering herab. Das letzte Wort hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss. Schon im März 2013 hatte das IQWiG eine Dossierbewertung zu Aflibercept publiziert – hier ging es um Eylea® von Bayer, das zur Behandlung der altersabhängigen feuchten Makuladegeneration (AMD) zugelassen ist. Die Bewertung fiel in dieser Indikation noch ernüchternder aus: Hier fand das IQWiG im Hersteller-Dossier keine Belege für einen Zusatznutzen im Vergleich mit Ranibizumab.

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