- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 22/2013
- Rechtliche Erwägungen ...
DAZ aktuell
Rechtliche Erwägungen brachten Kompromiss beim Kassenabschlag – BAK-Vize zeigt sich hoch zufrieden
Bei der Eröffnung des Pharmacon in Meran ging Benkert, BAK-Vize und Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, in seiner Eröffnungsrede auf den letzte Woche erzielten Kompromiss zum Kassenabschlag ein. Ausdrücklich dankte er dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Fritz Becker, der die Verhandlungen auf Apothekerseite geführt hatte, für das "großartige Ergebnis".
Den Knoten durchschlagen
Das Verhandlungsergebnis ist wohl maßgeblich durch rechtliche Überlegungen auf beiden Seiten zustande gekommen, wie der Schiedsstellenvorsitzende Hess gegenüber der DAZ erklärte. "Jeder neue Schiedsspruch wäre unweigerlich wieder vor dem Sozialgericht gelandet, weil er an die beklagten Schiedssprüche der Jahre 2009 und 2010 angeknüpft hätte", so Hess. DAV wie GKV-Spitzenverband seien entschlossen in die entscheidenden Gespräche gegangen, die komplizierte rechtliche Lage zu bereinigen. Hess: "Weil 2011 und 2012 der Gesetzgeber den Kassenabschlag bestimmt hat, hatten wir jetzt die Chance, den Knoten zu durchschlagen. Das ist gelungen."
Keine weiteren Rechtsrisiken
Mit dem Kompromiss seien Kalkulationssicherheit hergestellt, die Selbstverwaltung gestärkt und weitere Rechtsrisiken ausgeräumt worden. Die Vereinbarung sei für beide Seiten gleichermaßen "schmerzhaft", so Hess. Mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung der Gremien beider Verhandlungspartner wollte sich Hess nicht zu Details der Gespräche äußern.
Stufenweise Reduktion
Unter Hess‘ Führung hatten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband in der vergangenen Woche auf ein Kompromisspaket zur Ausgestaltung des Kassenabschlags geeinigt. Dieses Paket sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2013 ein Kassenabschlag von 1,85 Euro von den Apothekern abgerechnet wird. Durch die seit Anfang des Jahres abgerechneten 1,75 ergibt sich so für den Jahresdurchschnitt 2013 ein Zwangsabschlag von 1,80 Euro. Der im ersten Halbjahr abgerechnete Abschlag von 1,75 Euro muss so nicht rückabgewickelt werden. Im kommenden Jahr wird dann komplett ein Abschlag von 1,80 Euro abgerechnet, 2015 sinkt er auf 1,77 Euro.
Beide Seiten fordern den Gesetzgeber auf, die parallelen Anpassungen der Vergütung über die Arzneimittelpreisverordnung (Packungshonorar) einerseits und den § 130 SGB V (Kassenabschlag) andererseits abzuschaffen. Falls bis Juli 2014 diese Gesetzesänderung nicht auf den Weg gebracht ist, soll der Abschlag von 2015, also 1,77 Euro, als Ausgangspunkt für die Verhandlungen über den Zwangsabschlag für 2016 dienen.
Zum WeiterlesenKassenabschlag weg? Debatte zur Forderung nach Wegfall des Kassenabschlags und den Konsequenzen Kassenabschlag: Schmidt – Mein Optimismus schmilzt DAZ.online, Meldung vom 11. 5. 2013 Kompromiss zum Kassenabschlag: Die Stufenlösung kommt |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.