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Gesundheitspolitik
ABDA-KBV-Modell in der Warteschleife
Seit Dezember können die Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsens und Thüringens mit den Krankenkassen keinen Kompromiss über die landesspezifische Umsetzung des Morbi-RSA finden. Diesen Montag gibt es einen weiteren Termin des inzwischen angelaufenen Schiedsverfahrens. Auf Kassenseite zeigt man sich aber skeptisch, dass dabei ein Durchbruch erzielt werden kann.
Der Vertragsentwurf zum ABDA-KBV-Modell basiert auf dem Anfang 2013 verabschiedeten Eckpunktepapier. Der wichtigste Punkt fehlt allerdings noch immer: die Honorierung der am Modellversuch teilnehmenden Apotheker und Ärzte. Zudem steht die Bewertung des mit dem ABDA-KVB-Modell verbundenen Datenaustauschs zwischen Apothekern, Ärzten und Kassen durch die Landesdatenschützer noch aus.
Wie bereits im Eckpunktepapier festgelegt soll das ABDA-KBV-Modell mit der Wirkstoffverordnung starten. Der Apotheker sucht dann unter Berücksichtigung bestehender Rabattverträge das Arzneimittel aus.
Später soll der Medikationskatalog folgen. Dieser soll Wirkstoffvorgaben für bestimmte Indikationen enthalten. Die Arbeiten daran dauern noch an. Geplant ist ein Starttermin für Sommer. Ob dieser Termin gehalten werden kann, wird immer fraglicher.
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