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DAZ Aktuell
Neue Empfehlungen zur Verschreibungspflicht
Anträge zu Paracetamol, ASS, Diclofenac und Ibuprofen vertagt
Der Ausschuss für Verschreibungspflicht ist nach § 48 AMG vor geplanten Umstufungen in der Verschreibungspflicht anzuhören. Bei seiner Sitzung am 27. Februar hat er folgende Empfehlungen ausgesprochen bzw. Sachverhalte diskutiert:
Duraphat Fluorid 5 mg/g Zahnpaste: Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von löslichen Fluoriden in Zahnpasten wurde mehrheitlich abgelehnt.
Zolmitriptan oral: Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht wurde mehrheitlich angenommen.
Levobunolol: Antrag auf Streichung der Einschränkung – zur lokalen Anwendung am Auge – wurde angenommen.
Paracetamol: Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht wurde auf die 69. Sitzung am 26. Juni 2012 vertagt.
Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon: Antrag auf Begrenzung der Packungsgröße wurde ebenfalls auf die 69. Sitzung vertagt.
Racecadotril: Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurde nicht mehrheitlich angenommen.
Formal sind die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses lediglich Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesgesundheitsministerium. Dieses ist für die Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zuständig.
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